Hallo, hat jemand eine Ahnung wo man eine gute und günstige Haftpflichtversicherung für die Hubifliegerei abschliessen kann. Man fährt ja nicht nur Boot.
Hallo, hat jemand eine Ahnung wo man eine gute und günstige Haftpflichtversicherung für die Hubifliegerei abschliessen kann. Man fährt ja nicht nur Boot.
Hi,
bin mir nicht mehr sicher, aber ich glaub die hier machen so was
http://www.aeroclub-nrw.de/
Gruß Alex
Bevor jemand solch eine Versicherung abschließt, bitte erst einmal prüfen, was die (meist vorhandene) private Haftlicht alles einschließt.
Ich habe jahrelang an den DAeC gezahlt, bis ich durch Zufall feststellte, dass in meiner PH alle Arten Modelle enthalten sind, einschl. Flugmodelle bis 25kg.
Wenn nichts aufgeführt ist, nachfragen und evtl. schriftlich bestätigen lassen.
Gruß Hans
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht."
Joachim Ringelnatz
Nabend
Die meisten PHs haben mit Motor betriebene Flieger mittlerweile ausgeschlossen.
Boote und Rc-Cars sind bei einigen noch mit drin, aber Teilweise auch mit unsinnigen Beschränkungen (z.B. bis zu 3 Modelle und bis max. 80Km/h)
Die einfachste und m.M. nach unkomplizierteste für alle Arten von RC-Modellen ist wohl immer noch die DMO für 39€ im Jahr ist man da eigentlich sehr gut abgesichert.
ich bin beim DMV versichert ! (Deutscher Modellflieger Verband )
Fliege ja auch helis !
http://www.dmfv.de/
gruß thomas
Wenn man "wildfliegt" (also nicht auf dem Modellflugplatz) zahlt dann im Schadensfall überhaupt irgendeine Haftpflicht (wegen grober Fahrlässigkeit)
Für Verbrennermodelle gibt es die bundesweite Vorschrift, dass die nur auf zugelassenen Plätzen oder (mit Einverständnis des Grundeigentümers) auf geeigneten Flächen betrieben werden dürfen, wenn im Umkreis von 1,5km kein bewohntes Haus steht.
Ansonsten gibt es für Elektro den Begriff "Wildflieger" nicht, da es auch den Begriff "Modellflugplatz nicht gibt.
Hoffe, der Anhang ist für alle lesbar.
Gruß Hans
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht."
Joachim Ringelnatz
Wenn ich auf ner Wiese also mit Elektro fliege (ohne Einverständnis des Eigentümers), dann würde also ne Haftpflicht greifen, wenn ich nen Personanschaden anrichte ?
Moin
Ist bei der DMO ganz einfach geregelt :
Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behörtlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich.So wie mir mal gesagt wurde, gillt das mit dem Abstand und der Erlaubnis des Grundstückseigentümers auch für Elektroflug.Für Verbrennermodelle gibt es die bundesweite Vorschrift, dass die nur auf zugelassenen Plätzen oder (mit Einverständnis des Grundeigentümers) auf geeigneten Flächen betrieben werden dürfen, wenn im Umkreis von 1,5km kein bewohntes Haus steht.
@MaFl
Ohne Einverständnis des Eigentümers darfst Du Dich auf dessen Grundstück nicht aufhalten.
Ist die Wiese öffentlich, dann geht's.
Von Deiner Sorgfaltspflicht wird Dich allerdings keine Versicherung befreien.
@Holger
Deshalb habe ich keine Stinker mehr und nix über 5kg.Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) Stand: 22.11.2006
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
Gruß Hans
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht."
Joachim Ringelnatz
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