Ich bin zufällig über die EU-Niederspannungsrichtlinie gestolpert: http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsrichtlinie
Früher hatten wir eine Spannungsgrenze in div. Regelwerken von 42 oder 43V. Nun sind es meistens 60V. Die Begründung ist und war immer "Kleinspannungsverordnung". D.h. man bleibt in der Spannung unterhalb der Grenze, die für Niederspannung gilt - also den Spannungen, ab denen man besondere Vorkehrungen treffen muß. Das erscheint mir logisch.
Die Grenzen in der aktuellen Version der Niederspannungsrichtlinie liegen aber bei 75V für Gleichspannung und 50V (Effektivwert) für Wechselspannung.
Da wir idR inzwischen BL-Motoren und BL-Regler fahren und diese aus der Gleichspannung des Akkus eine rechteckige Wechselspannung machen, also Effektivwert = Spannungsmaximum, müßten wir (und die Hersteller von BL-Reglern) dann nicht eigentlich die Eingangsspannungen auf 50V begrenzen?
Alternativ, wenn man den Wechselspannungsteil zwischen Regler und Motor sicher schützen könnte, wären dann nicht auch 75V OK?
Gruß,
Jörg
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