Doch der hat was.... schön, da sollte Man(n) doch mal drüber nachdenken.
Mein 360er (matchbox) kommt jedenfalls nicht in Frauenhände LOL
Greetz
HJO
Doch der hat was.... schön, da sollte Man(n) doch mal drüber nachdenken.
Mein 360er (matchbox) kommt jedenfalls nicht in Frauenhände LOL
Greetz
HJO
Signatur... nee ich putz hier nur
http://cgi.ebay.de/verbrenner-rennbo...QQcmdZViewItem
110282956474
na das sieht doch mal witzig aus.
http://shop.ebay.de/merchant/raudisamet
schaut mal die Sachen an, und dann unten in Information des Käufers..
machen die jetzt in Imobilien ?
mfg,Jörn
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144) Gliederung
§ 139
Teilnichtigkeit
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
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Hat mit einer Auktion wohl wenig zu tun,
da trifft eher § 312d Artikel 4, Absatz 5 zu.
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten. (5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355 oder 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
Geändert von Iser-Modell (10.September.2008 um 21:38 Uhr)
was ist denn da mit BK los !!! geht es denen so schlecht weis da jemand mehr von euch
Jump
p.s. das wäre ja schade wenn es die nicht mehr gäbe
i´sch liebe deutsche-land .......i´sche liebe deutsche-land !
Findest Du?
Die Angebote zeigen zumindest einmal mehr die schon immer geahnte Professionalität:
seit 11.03.04 in Deutschland
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Und dann:
Zu guter letzt...üblicher Satz......keine Gewährleistung da Privatverkauf !!!
So, so, Inventar privat verkaufen.
Hans
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht."
Joachim Ringelnatz
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...2027&ru=http:/
Hab ich Heute per Email bekommen.
Gruß
Detlef
Schicker Saustall im Innern
Gruß
Oli
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Zwei Dinge sind unendlich: das Weltall und die Dummheit
Da ich grade keinen 6 jährigen zur Hand habe zum verlinken bitte ich jemanden darum dies bitte zu tun ,es lohnt sich!
Eine Xray(Groß)in Amilack mit nem kleinen Roxi Bl für schlappe 800 Kracher
Mfg Tobbi
Xray:
http://cgi.ebay.de/X-Ray-Von-H-M_W0Q...d=p3286.c0.m14
120308732361
lg David
Netter Startpreis für die Key West
Geändert von ibiza (23.September.2008 um 13:29 Uhr)
Gruß
Oli
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Zwei Dinge sind unendlich: das Weltall und die Dummheit
Die Fernsteuerung bei der X-Ray-Aktion ist ja auch sehr für Boote geeignet!!!
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Graupner 6-Kanal Fernsteuerung MX-12 35 MHz FM mit 2 Akku
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MfG
Markus
http://cgi.ebay.de/Hopf-Gozilla-Mono...d=p3286.c0.m14
70km/h mit ner 700er Graupner Blechbüchse. Geil!
Der Innenausbau ist auch sehr geil! Am besten ist aber doch der Deckel... auf dem 3. Bild erkennt man Scharniere , vermutlich aus massiv-Stahl oder ne nur Alu? Damit der Schwerpunkt schön hoch kommt!
Nein Nein!
Im 4ten Bild sieht man warum der deckel so schwer ist!
Der ist selbstabdichtend und braucht das gewicht. Schau dir mal den Mokker am Deckelrand an ! Und auf dem Deckel das Moosgummi oder so. man schaue auch in den Rumpf der ist voll ausgegossen mit so braunen Zeug !
mfg
Schön ist das Ding nun wirklich nicht, aber so ganz unmöglich mit ner 700er Blechbüchse 70 Sachen zu fahren ist es nicht.
Nur was der 8 Zellige Akku dabei soll, das weiss er vermutlich selber nicht.
Schau mal als vergleich:
http://cgi.ebay.de/Hopf-Nemesis-mit-...d=p3286.c0.m14
Der hat einen LMT drin, Metallprop. usw. und was steht dabei? - GPS - 72 km/h. Also ich behaupte das Teil läuft nie im Leben 70
Das Teil geht eher unter mit dem Bapp da drinn.
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