Hallo Gemeinde,
- Zu Zoll- und Steuerfragen bezüglich Ware aus dem DE-Warehaus teilt der Zoll mit, dass auch ein Verkäufer mit Sitz in einem Drittland (Hobbyking China) eine Ware, die sich bereits (verzollt und versteuert) in der EU (im DE-Warehouse) befindet, innerhalb der EU verkaufen kann. Da in diesem Fall die Ware nicht mehr in die EU eingeführt wird, finden keine zollrechtliche Abfertigung und keine Einfuhrabgabenerhebung statt.
Danach sieht es wohl so aus, dass HK-China die Ware an das DE-Warehouse liefert, als Preis jedoch nicht den VK an den Enverbraucher, sondern deren Einkaufs- bzw. Herstellungspreis angibt. Somit müssen auch nur auf diese wesentlich niedrigeren Preise Zoll und Steuern erhoben werden.
Für Euch bedeutet das, dass sich niemand Sorgen darum machen muss, dass möglicherweise jemand nachträglich Zoll oder Steuern von ihm fordern wird. Edit: Stimmt so nicht mehr. Siehe hier.
...- Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftungsgesetz sind dahingehend geändert worden, dass der Begriff "Inverkehrbringer" nicht mehr vorkommt. Beide Gesetze betreffen nur noch gewerbliches Überlassen.
Bastelobjekte, Eigenentwicklungen und Umbauten sind davon nicht mehr betroffen, sofern sie von Privat an Privat überlassen, verkauft oder verschenkt werden.
Auch der Weiterverkauf selbst importierter Produkte ist somit nicht mehr untersagt, es sei denn, dass Häufigkeit und Menge den Verdacht des gewerblichen Handels nahelegen.
Einschränkung: Ist das Urprodukt (z.B. PC-Netzteil) ausschließlich für einen bestimmten Verwendungszweck vorgesehen (bestimmungsgemäße Verwendung), so darf es von Privat nicht für andere Zwecke (z.B. Stromversorgung eines Ladegerätes) angeboten werden.
Ist ein selbstgebautes Gerät Ursache eines Schadens, so ist nicht automatisch dessen Hersteller (Bastler) dafür verantwortlich. Der Geschädigte müsste dazu gerichtlich gegen den Hersteller (Nach BGB oder StGB) vorgehen.
Vorsicht! Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sagt dazu:
Windige Händler nutzen diese Gesetzesänderung dadurch, dass sie ihre Produkte mit dem Hinweis anbieten "Muss vor Inbetriebnahme repariert werden."
Mit diesem Satz entfällt die Pflicht zur Gewährleistung und zur Beilage einer Deutschen Bedienungsanleitung und Konformitätserklärung.
Kurz gesagt: Die A....karte im Schadensfalle hat nun immer der Käufer.
Eine offene Frage besteht noch: Darf durch das DE-Warehouse Ware ohne Mehrwertsteuer an den Kunden geliefert werden? Dieses soll kurzfristig von der Finanzbehörde beantwortet werden, worüber ich dann informieren werde.
Aus rechtlichen Gründen können o.g. Informationen nur unverbindlich gegeben werden.
Die Einschränkungen vom 14.01.2013 im Kleinanzeigenbereich habe ich daher wieder gelöscht.
Hans
Lesezeichen