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  1. #41
    Moderator Avatar von Hans
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    @Rolf
    Bei Vorliegen von bereits erstellen Prüfprotokollen einer benannten Stelle reicht die Dokumentation der Änderungen aus. Diese müssen selbstverständlich auch durch eine benannte Stelle geprüft und bestätigt werden. Das ist hier auch der Fall.
    Eine Pflicht zur Veröffentlichung habe ich nirgends gefunden. Bitte, gib mal einen Link dazu.

    Dann müsste es ja auch eine EU-weite Datenbank aller Konfis geben - was sehr hilfreich wäre.

    Zitat Zitat von schoenweiss
    Die betreffende Konfromitätserklärung von frsky ist in Ordnung.
    Wo ist die denn? Ich habe noch keine gesehen.
    Siemic ist akkreditiert, hat aber bisher keine erstellt, sondern nur ein "Statement of Opinion".

    @Frank
    Habe ich geschrieben, ist auch so. Natürlich dürfen aber auch HF-Module verkauft werden, die nur mit Werkzeug und Lötkolben eingebaut werden können, ABER in der Anleitung muss dann angegeben werden von wem und wie das zu geschehen hat. Ich weiß nicht, ob es heute noch so ist, aber MPX hat sich geweigert, Module anderer Hersteller in seine Sender einzubauen. Die Nachprüfung ist zu aufwendig.

    Gib mal in die Suchmaschine "Einbau nur durch geschultes Fachpersonal" ein. Du wirst erschlagen
    Du kannst auch einen Stromzähler oder Rundsteuerempfänger kaufen, darfst sie aber nicht selbst einbauen. Das darf nur ein Elektriker und nimmt danach die Anlage ab.
    Bekanntestes Beispiel: Du baust eine fremde Flüstertüte an Dein Mopped. Dazu brauchst Du eine Betriebserlaubnis und die Tüte muss auch im Fahrzeugbrief eingetragen werden.

    Zitat Zitat von Travellers Beitrag anzeigen
    Das Modul XJT kann vom Händler noch verkauft werden wenn er sie vor dem 1.01.2015 erhalten hat.
    Kann ja, darf nein, weil.... er durfte noch nie, da es keine Konfi für den Vorgänger gab und gibt.

    Gruß Hans

  2. #42
    Heizer Avatar von axel
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    @ Hans

    Hans für Blatt 1 heißt es Opinion

    aber auf Blatt 2 ist es Certivicate mit Prüfnummer

    LG
    Axel

  3. #43
    Moderator Avatar von Hans
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    Männo, hier kriegt man ja kein Auge zu.

    Axel, lies das Postskriptum unten auf Seite 1 und dann die letzten beiden Absätze auf Seite 2.
    Dort steht erneut "our opinion" und der ganz klare Hinweis, dass die Benutzung in der EU untersagt ist.
    Ansonsten würde man auch den üblichen Satz finden: This DOC is valid only in conjunction with Test Report no. xxxxx

    Abgesehen davon, die Überschrift müsste lauten: Letter oder Certificate oder Declaration of Confirmation
    und natürlich müsste es vom in der EU ansässigen Importeur ausgestellt und unterzeichnet sein.

    Und ich mache jetzt Bubu.

    Nächtle
    Hans

  4. #44
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    Hallo Hans
    "@Frank
    Habe ich geschrieben, ist auch so. Natürlich dürfen aber auch HF-Module verkauft werden, die nur mit Werkzeug und Lötkolben eingebaut werden können, ABER in der Anleitung muss dann angegeben werden von wem und wie das zu geschehen hat. Ich weiß nicht, ob es heute noch so ist, aber MPX hat sich geweigert, Module anderer Hersteller in seine Sender einzubauen. Die Nachprüfung ist zu aufwendig."

    Als Hersteller habe ich gar keinen Grund ein fremdes HF-Teil in meinen Sender einzubauen und zu prüfen.
    Zweitens sollte das HF-Teil des Hack-Module eine Konfi haben was soll da noch abgenommen werden?
    Ein
    Hack-Module hat einen Schaltplan wie es angeschlossen werden soll. Einbauen kann man es selber oder lässt es von einer befähigten Person machen. Für den richtigen Einbau laut dem Schaltplan ist man dann auch selber verantwortlich.
    Gruß Frank

    http://www.frsky-rc.com/support/certificate.php
    Geändert von Travellers (14.July.2015 um 01:34 Uhr)

  5. #45
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    will noch mal kurz meine Aussage zu Jeti korrigieren.
    Trotz LBT sind alle Empfänger/Module/Anlagen in den Kernfunktionen immer noch auf- und abwärtskompatibel!
    Somit gibts kein echtes Problem. Ich hatte das zunächst anders verstanden ...

    Gruß, Karl-Heinz

  6. #46
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    Hallo Hans
    Wie wärs denn mit Compliance!?!


    Dein Beispiel mit dem Stromzähler ist meiner Meinung nach falsch, denn der Grundversorger lässt einen Zähler durch einen Elektriker einbauen.

    Gruß Frank
    Geändert von Travellers (14.July.2015 um 23:08 Uhr)

  7. #47
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    Zitat Zitat von Hans Beitrag anzeigen
    . ....
    Siemic ist akkreditiert, hat aber bisher keine erstellt, sondern nur ein "Statement of Opinion".
    ...
    Opinion .... (jur.) Gutachten / Stellungnahme / Begründung
    Die Konformitätserklärung ist eine Herstellererklärung, die Zertifizierungstelle (hier Siemic) stellt lediglich die Konformitätsbescheinigung aus. Die Konformitätsbescheinigung ist die Grundlage, auf der der Hersteller die Konformität seines Produktes zu einer Vorschrift erklären kann. Alles dazu gibt's in der ISO17050, ISO17065 und diversen Guidance Papers der Kommission.

    Die CE-Kennzeichnung bescheinigt die Übereinstimmung des Produktes mit einer eropäischen Rechtsvorschrift zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehr bringen .... = Grenzübertritt in den EU-Warenwirtschaftsraum oder wenn es das Werkgelände verlässt. Für alles, was danach (entgegen dem "intended use, bestimmungsgemäßer Zweck) mit dem Produkt passiert oder angestellt wird, ist der Hersteller nicht mehr verantwortlich. Dazu gehört auch ein nicht sach- und fachgerechter Einbau oder eine falsche Anwendung (der Begriff "sach- und fachgerecht" ist hinreichend klar juristisch definiert).

    Die Kiste ist ganz einfach .... ein Hersteller labelt sein Produkt offiziell mit dem CE-Zeichen und bringt es in D auf den Markt. Wenn die dazugehörige Leistungs- bzw. Konformitätserklärung nur ein "Fake" ist - einfach eine kurze Mitteilung (man sollte sich aber schon sehr, sehr sicher sein) an die extra dafür geschaffene Marktüberwachungsstelle (hier Bundesnetzargentur) und das Produkt ist weg. Bei grobem Vorsatz gibt's Bußgelder bis 50 TEuro. Ansonsten gilt bezüglich der CE-Kennzeichnung die "Unschuldsvermutung", den Angaben des Herstellers ist grundsätzlich Glauben zu schenken.
    Besten Gruß

    Rolf

  8. #48
    Moderator Avatar von Hans
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    Ach Frank, da lach ich dann mal später drüber. Mal abgesehen von diesem Post werde ich keine weitere meiner ohnehin knappen Zeit darauf verschwenden, mich mit Dir über die Relevanz einer Urkunde zu unterhalten, die bescheinigt, dass die Geräte in der EU nicht betrieben werden dürfen.

    Und doch Frank, ich bemerke noch Stänkerei.
    Hab mal nachgeschaut: Die Domain http://ww1.stänkern.de/ kannst Du noch erwerben und schreiben bis der Server platzt.
    Ich verspreche, nicht zu antworten. Echt! Ehrlich! Wirklich!

    Gruß Hans

    Edit:
    @Rolf
    Hab Dir ne PN geschickt über meine neueste, noch nicht für die Öffentlichkeit bereite Information. ;-)
    Geändert von Hans (15.July.2015 um 10:09 Uhr)
    "Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht."
    Joachim Ringelnatz

  9. #49
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    " Dein Beispiel mit dem Stromzähler ist meiner Meinung nach falsch, denn der Grundversorger lässt einen Zähler durch einen Elektriker einbauen. "

    Der Elektriker muss aber verantwortlicher Fachmann bei einem entsprechenden Energieversorger sein und er muss den Zähler und alles was sonst noch dazu gehört verplomben . Diese Plombe ist gleichzusetzen mit einer Urkunde .

    Gruß , Spezi

  10. #50
    Moderator Avatar von Hans
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    Spezi, wenn ich sowas schreibe, dann weiß ich es. Schließlich habe ich auch das mal gelernt und sämtliche Zähler und Rundsteuerempänger in meinem Haus selbst installiert. Anschließend kommt jemand vom Versorgungsunternehmen, macht eine Abnahme und verplombt alles.
    Das war damals so und hat sich bis heute nicht geändert.
    Klick und klick

    Gruß Hans

  11. #51
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    Hallo Hans ,entschuldige , Dich wollte ich nicht mit meiner Anmerkung ansprechen
    Übrigens läuft das mit dem verplomben ( hier bei uns ) ein bischen anders , meine Plomben sind auf sehr vielen Zähleranlagen , da kommt keiner und nimmt ab .
    Egal , darum geht's hier ja nicht .

    Gruß , Spezi

  12. #52
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    Compliance bzw.( Regelkonformität) ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien.
    Frank

    http://www.frsky-rc.com/support/certificate.php
    unten links die blaue

  13. #53
    Moderator Avatar von Hans
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    Zitat Zitat von spezi Beitrag anzeigen
    Übrigens läuft das mit dem verplomben ( hier bei uns ) ein bischen anders , meine Plomben sind auf sehr vielen Zähleranlagen , da kommt keiner und nimmt ab .
    Ich weiß auch, dass bei Euch vieles, sehr vieles etwas unbürokratischer läuft, Ihr Glücklichen.

    Formelle Anfrage an den Tower, ob ich landen darf.
    Antwort: "Sabbel nicht, versuch's einfach. Wenn Du Flak-Feuer siehst, dreh ab."

    Gruß Hans

  14. #54
    Einsteiger
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    Zitat Zitat von Hans Beitrag anzeigen
    Spezi, wenn ich sowas schreibe, dann weiß ich es. Schließlich habe ich auch das mal gelernt und sämtliche Zähler und Rundsteuerempänger in meinem Haus selbst installiert. Anschließend kommt jemand vom Versorgungsunternehmen, macht eine Abnahme und verplombt alles.
    Das war damals so und hat sich bis heute nicht geändert.
    Klick und klick

    Gruß Hans
    Hallo Hans
    Was soll einem Deine Klicks sagen?
    Der erste, einen Radarwarner kann ich auch kaufen aber nicht benutzen.
    Der zweite, schön das es eine Eichstelle für Zähler gibt.
    Bei der Abnahme Deines Zählers wurde ein Prüfprotokoll erstellt in dem steht nach welcher DIN VDE abgenommen wurde und nicht ein Schein von der Zählerrevision.
    Gruß Frank
    Geändert von Travellers (15.July.2015 um 13:41 Uhr)

  15. #55
    Moderator Avatar von Hans
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    Cool Der Radarwarner

    Zitat Zitat von Travellers Beitrag anzeigen
    Was soll einem Deine Klicks sagen?
    Der erste, einen Radarwarner....
    Dir gar nichts, Frank. Siehe mein Beitrag von 00:25.
    Und hier der Radarwarner: 620194_LB_00_FB.EPS_400.jpg
    (http://www.conrad.de/medias/global/c...FB.EPS_400.jpg)

    Hans

  16. #56
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    Hallo Hans
    Reiße bitte nicht Kommentare aus dem Zusammenhang um den Sinn bewußt zu entstellen.
    Wie ein Stromzähler aussieht und wie man ihn einbaut das haben auch andere gelernt und gemacht.

    Mein Kommentar zielte auch mehr auf Deinen zweiten Klick. Wo mit einer "Bestellung Eichschein" suggeriert wird das der bei der Abnahme des Stromzählers von einem Beauftragten des EVU ausgefüllt wurde.
    Und das wurde bei Deiner Replik für den schnellen Gag weggelassen.
    Schöne Grüße
    Frank

  17. #57
    Grünschnabel
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    ist schon interessant, wie man von Funkstörungen zu geeichten Stromzählern mit Radarwarnung kommt
    Gruß
    Jürgen

  18. #58
    Moderator Avatar von Hans
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    Wenn jemand über den Link eines Stromzähler bei einem Radarwarner landet, hat er den Link eventuell manuell eingegeben und sich vertippt, bei einer Assoziationsübung ins Klo gegriffen, oder ein Virus auf seinem Rechner.

    Tja Jürgen, Du kannst schon mal Gerstenkaltschale und Chips bereitstellen. Vielleicht landen wir ja noch beim Fluxkompensator, den heute niemand mehr in den Griff bekommt - weil er falsch übersetzt wurde. Eigentlich heißt er nämlich Flusskondensator.
    Wenn wir dort thematisch landen, ist ein Umweg über den Grexit allerdings nicht auszuschließen.
    grexit_2378735.jpg

    Gruß Hans

  19. #59
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    Zitat Zitat von Hans Beitrag anzeigen
    Spezi, wenn ich sowas schreibe, dann weiß ich es. Schließlich habe ich auch das mal gelernt und sämtliche Zähler und Rundsteuerempänger in meinem Haus selbst installiert. Anschließend kommt jemand vom Versorgungsunternehmen, macht eine Abnahme und verplombt alles.
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    Gruß Hans

    Hallo Hans
    Auch wenn Du mal die Installation von Stromzählern und Rundsteuerempfänger gelernt hast.
    Das weitere gilt auch Gesellen, Meister, Techniker und Ing. es sei denn sie sind in der Handwerksrolle!!!!!
    Du darfst ein Gerät bedienen mehr nicht..... einstecken ist bedienen aber Du darfst nichts fest anschließen.
    Deswegen ist es für Dich auch nutzlos einen Stromzähler zu kaufen wenn Du ihn selber an schließen willst.
    Deshalb auch der Vergleich mit dem Radarwarner den Du besitzen aber nicht benutzen darfst.
    Andere ins lächerliche ziehen wenn man keine Argumente hat ist eine bewährte Strategie aber ich glaube Das Du das nicht nötig hast.

    Gruß Frank

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