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  1. #1
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    Standard Niederspannungsrichtlinie

    Ich bin zufällig über die EU-Niederspannungsrichtlinie gestolpert: http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsrichtlinie

    Früher hatten wir eine Spannungsgrenze in div. Regelwerken von 42 oder 43V. Nun sind es meistens 60V. Die Begründung ist und war immer "Kleinspannungsverordnung". D.h. man bleibt in der Spannung unterhalb der Grenze, die für Niederspannung gilt - also den Spannungen, ab denen man besondere Vorkehrungen treffen muß. Das erscheint mir logisch.

    Die Grenzen in der aktuellen Version der Niederspannungsrichtlinie liegen aber bei 75V für Gleichspannung und 50V (Effektivwert) für Wechselspannung.

    Da wir idR inzwischen BL-Motoren und BL-Regler fahren und diese aus der Gleichspannung des Akkus eine rechteckige Wechselspannung machen, also Effektivwert = Spannungsmaximum, müßten wir (und die Hersteller von BL-Reglern) dann nicht eigentlich die Eingangsspannungen auf 50V begrenzen?

    Alternativ, wenn man den Wechselspannungsteil zwischen Regler und Motor sicher schützen könnte, wären dann nicht auch 75V OK?

    Gruß,
    Jörg

  2. #2
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    Wenn ich schon "EU-Richtlinie" höre, kommt mir das Kotzen!

    Reicht der Zirkus um das Glühlampenverbot und die Öko-Plörre noch nicht?

    Ich würd mir da mal gar keine Gedanken drum machen!

  3. #3
    Moderator Avatar von Hans
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    Zitat Zitat von Sika Beitrag anzeigen
    Ich bin zufällig über die EU-Niederspannungsrichtlinie gestolpert: http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsrichtlinie
    Hallo Jörg,

    nächstesmal einfach ignorieren, aufstehen und weiterlaufen.

    Zitat Zitat von Sika Beitrag anzeigen
    Da wir idR inzwischen BL-Motoren und BL-Regler fahren und diese aus der Gleichspannung des Akkus eine rechteckige Wechselspannung machen, also Effektivwert = Spannungsmaximum, müßten wir (und die Hersteller von BL-Reglern) dann nicht eigentlich die Eingangsspannungen auf 50V begrenzen?
    Machen sie doch auch. Bei 14s und etwas (130mV) Spannungseinbruch klappt das so eben gerade.

    Zitat Zitat von Sika Beitrag anzeigen
    Alternativ, wenn man den Wechselspannungsteil zwischen Regler und Motor sicher schützen könnte, wären dann nicht auch 75V OK?
    Das Problem ist, dass man diesen Teil nicht sicher (berührungssicher) schützen kann - spätestens dann, wenn's in der Hütte etwas feucht geworden ist.

    Gruß Hans

  4. #4
    Amperejunky Avatar von CrunchiX
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    Zitat Zitat von Sika Beitrag anzeigen
    ...

    Die Grenzen in der aktuellen Version der Niederspannungsrichtlinie liegen aber bei 75V für Gleichspannung und 50V (Effektivwert) für Wechselspannung.

    ...
    Hallo Jörg,

    ich sehe es so dass wir im sicheren Bereich sind.
    Bei 20S ist man noch unter den 75V DC.
    Die xxV AC liegen ja nur an, wenn man den Motor einschaltet und ist auch noch abhängig von der Drehzahl => Impulslänge/Anzahl.

    Wenn man nun an den Booten rumhantiert, ist der Regler ja ungespeist (gesunden Menschenverstand vorausgesetzt) => kein AC.
    Wenn die Boote zugeklebt sind dann ist ja eine ausreichende Isolierung vorhanden.
    Gruß
    Josef

    =^.^=

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hansematz Beitrag anzeigen
    Machen sie doch auch. Bei 14s und etwas (130mV) Spannungseinbruch klappt das so eben gerade.
    Hmm, ich red nicht von Nennspannung (3.7V) sondern von Ladeschlußspannung. Da liegen wir mit 14 x 4.23V bei 59,22V, also so gerade eben unter 60V.

    Hab jetzt aber mal bei einem BL-Hersteller nachgefragt: der Trick sind die Pausen der einzelnen Phasen. Es ist halt doch kein echtes, vollständiges Rechtecksignal - jede Phase ist nur ca. 2/3 der Zeit eingeschaltet. Durch die Pausen ergibt sich beim Betrieb mit 60V die "effektive Spannung" zu unter 50V. Aus rechtlicher Sicht also alles OK mit 60V DC Eingangsspannung.

    Gruß,
    Jörg

  6. #6
    Forenlegende Avatar von Dropps
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    diese "neue" eu-richtlinie ist seit 2007 in kraft, sehe ich das richtig??
    wenn ja. Was juckt es mich, oder hat sich in den letzten 4 jahren etwas geändert was mich/uns betroffen hat???
    das ist wie mit machen verkehrsschildern. die sind zwar da, aber es stört keinen.......

    mfg der jens

  7. #7
    Amperejunky
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    EU-Richtlinie ist kein deutsches Gesetz, sondern nur eine Richtlinine.

    Würde wenn also nur auf das deutsche Gesetz schauen.

    Warum machste dir überhaupt Gedanken? Wenn deutsche Hersteller Regler verticken die mit 14S beworben werden, werden die sich schon Gedanken darüber gemacht haben

  8. #8
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    1. Eine EU-Verordnung wird über kurz oder lang in dt. Recht umgesetzt - dazu sind wir in der EU. Und es gibt auch eine dt. Umsetzung, d.h. die 50V AC und 75V DC gelten aktuell auch in D.

    2. Nur weil jemand etwas verkauft, muß das nicht deutschem Recht entsprechen bzw. das dt. Recht ausreizen. Die Ursprungsfrage lautete ja auch, dass man ggf. sogar bis 75V freigeben könnte. Und wenn man von den 2/3 ausgeht, dann wäre das auch sogar möglich. Abzüglich Spannungsspitzen im Betrieb ist trotzdem 60V/14s eine sinnvolle Festlegung - dies wollte ich verstehen.

    Hintergrund ist die rechtliche Absicherung von Wettbewerbsveranstaltern. Aussagen wie "was juckt mich die EU oder ein Straßenschild" helfen da leider nicht weiter.

    Jörg

    P.S. Jens, schick mir dochmal die Adresse deines Rechtsanwalts. Ich komme da nie mit durch, wenn ich den Blitzkästenbetreibern erkläre, dass mich die Zahlen auf den runden Schildern mit dem roten Rand nicht interessieren...

  9. #9
    Amperejunky
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    Ich will damit nur sagen, das es nichts bringt eine EU-Richtlinie zu zitieren und zu diskutieren. Es zählt der Inhalt des entsprechenden deutschen Gesetzes!

    Klar sollte in etwa das gleiche drinstehen wie in der EU-Richtlinie. (D.h. wir diskutieren hier nur die Spielräume)

    Wenn wir weiterhin mit 14S rumheizen dürfen ist doch alles gesagt.
    Geändert von MathiasMxxx (23.May.2011 um 20:24 Uhr)

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