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  1. #1
    Moderator Avatar von Hans
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    Ausrufezeichen Raceboatskram-Kleinanzeigen

    Hallo zusammen,

    zunehmend stellen wir fest, dass offenbar einige Mitglieder in Fernost nicht nur für den Eigenbedarf einkaufen, sondern auch zum Weiterverkauf, um so ihre Kosten evtl. zu reduzieren.

    Dazu ein wichtiger Hinweis ... zur Zeit stehen ALLE Einfuhren aus Fernost unter intensiver Beobachtung des Zolls und der angeschlossenen Behörden wie Bundesnetzagentur und Ämter für Arbeitsschutz und Verbraucherschutz.

    Fakt: Es ist OK, als Privatanwender etwas aus Asien zu importieren und für sich selbst zu nutzen, wenn man bereit ist, die damit verbundenen Risiken zu tragen.
    Verkauft man solche Produkte aber weiter, so ist man nach dem Gesetz "Inverkehrbringer", muss Zertifikate, Prüfberichte, Deutsche Anleitung, Nachweis über Entsorgungskostenübernahme, Gewerbeanmeldung, Haftpflichtvers. und vieles mehr nachweisen.

    Das illegale Inverkehrbringen kann Bußgelder und Geldstrafen bis zu € 50.000,- pro Einzelall nach sich ziehen. Das wäre ein Extremfall, doch bei einem Regler oder Lipo liegen die Kosten realistisch zwischen € 800,- und € 4.500,-

    Wer also solche Produkte, die "über" sind, öffentlich im Forum anbietet, steht schon mit mehr als nur einem Bein im Morast.

    Im Moment haben wir hier mit einigen Usern ständigen PN-Verkehr, weil genau dies den Kollegen gerade passiert ist ... und das ist nicht grad angenehm was die Deutschen Behördenmühlen da raushauen. Die Streitwerte sind in einem Fall 5-stellig ! Dazu ist die Rechtslage zweifelsfrei und eindeutig - das wird für die Betroffenen also teuer.

    Bisher haben wir dieses allen als PN mitgeteilt, die den in die EU importierten Kram öffentlich im Forum angeboten haben, inzwischen wird es jedoch zu viel und - das Forum selbst kann in Schwierigkeiten geraten, wenn es ganz offensichtlich ist, dass das Zeug direkt aus Asien stammt.

    Bitte, überlegt daher in Eurem und auch unserem Interesse sehr genau, was Ihr da anbietet.

    Hans

  2. #2
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    OK, leuchtet ein - aber:
    Wenn ich einen Artikel aus China für mich kaufe, diesen kurz nutze und den dann als gebraucht hier anbiete - was dann????

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von Jan-Nicolas
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    Dann bringst Du ihn in Verkehr. So ist das nunmal mit den Gesetzen.

    JN
    Geändert von Jan-Nicolas (6.April.2011 um 14:16 Uhr)

  4. #4
    Moderator Avatar von Hans
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    Bevor ich weitere viele PN per Copy and Paste beantworte, erkläre ich lieber hier den Unterschied zwischen "gebraucht aus Asien" und "gebraucht aus Deutschland".

    1. Verkaufe ich als Privatperson ein gebrauchtes Ladegerät, das ich in Deutschland gekauft habe, so gibt es bereits einen Inverkehrbringer: den Hersteller oder den Importeur.
    2. Verkaufe ich als Privatperson ein gebrauchtes Ladegerät, das ich in China gekauft habe, so bin ich selbst der Inverkehrbringer.

    Nun nehmen wir an, dass das Ladegerät 3 Jahre alt ist (keine Garantie mehr), plötzlich versagt und dabei eine Wohnung abfackelt. Stellt man fest, dass ein Herstellungsfehler ursächlich war, so ist der Inverkehrbringer dafür haftbar - auch NACH Ablauf der Garantie.

    Beim Selbstimport bin ich selbst der Inverkehrbringer und somit haftbar. Dabei ist es völlig egal, ob ich das Gerät als neu oder gebraucht verkauft habe. Gewährleistungsausschluss u.ä. gibt es hier nicht, weil es um Produkthaftung geht. Die private Haftpflicht zahlt auch nicht.

    Weil eine Privatperson solche Schäden im Normalfall niemals wird ersetzen können, hat man diese Art des Inverkehrbringens im Interesse der Verbraucher untersagt.

    Hans

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hansematz Beitrag anzeigen

    Im Moment haben wir hier mit einigen Usern ständigen PN-Verkehr, weil genau dies den Kollegen gerade passiert ist ... und das ist nicht grad angenehm was die Deutschen Behördenmühlen da raushauen. Die Streitwerte sind in einem Fall 5-stellig ! Dazu ist die Rechtslage zweifelsfrei und eindeutig - das wird für die Betroffenen also teuer.

    Hans
    Hallo Hans,

    wurdet ihr da schon zur rausgabe von Adressdaten "genötigt"?

    Gruß Andy

  6. #6
    Moderator Avatar von Hans
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    Zitat Zitat von McFi Beitrag anzeigen
    Hallo Hans,

    wurdet ihr da schon zur rausgabe von Adressdaten "genötigt"?

    Gruß Andy
    Hallo Andy,

    nein. Die haben da viel bessere Quellen. JN würde ohnehin nur auf einen richterlichen Beschluss reagieren müssen. Aber der Begriff "mögliche Beihilfe durch Duldung" ist schon gefallen.

    Gruß Hans

  7. #7
    Ex-Einsteiger Avatar von Monaco-Pit
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    Moin Hans

    Jetzt hätte ich auch mal eine Frage zu dem Ganzen. Wie ist denn die Rechtslage, wenn ich bei HK vom Deutschen Wahrenhaus etwas beziehe?

    Gruß Peter

  8. #8
    Grünschnabel Avatar von Florian_R
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    Das dürfte meines Erachtens nicht so einfach zu beantworten sein.

    1. Ich gehe mal davon aus, dass die Waren bereits von HK verzollt wurden.

    2. Meines Wissens liegt aber den Sendungen keine ordentliche Rechnung mit USt-Ausweis bei - warum auch immer.

    3. In dem Fall sehe ich das Problem aber nicht mehr beim Kunden - zumindest was das Steuerliche betrifft.

    4. Auch das "In-Verkehr-bringen" dürfte dann nicht mehr vorliegen, dass hat ja schon ein anderer getan.

    Aber ganz ehrlich - sicher bin ich mir da nirgends mehr...

    Gruß
    Florian
    Gruß, Florian

    The difference between men and boys? The price of the toys...

  9. #9
    Moderator Avatar von Hans
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    Zitat Zitat von Monaco-Pit Beitrag anzeigen
    Moin Hans

    Jetzt hätte ich auch mal eine Frage zu dem Ganzen. Wie ist denn die Rechtslage, wenn ich bei HK vom Deutschen Wahrenhaus etwas beziehe?

    Gruß Peter
    Oha, Peter, da sprichst Du etwas an.

    Bezüglich des DE-Warehouse (offiziell: Electrical Product Distribution and Compliance, Nicolas Hand) läuft ein Rechtsersuchen, wobei sich Bundesnetzagentur, Amt für Verbraucherschutz und die Finanzbehörde seit dem 5.11.2010 darüber zu streiten scheinen, wer denn nun als Erster "darf"....

    Keine Deutsche Anleitung, kein EU-Inverkehrbringer und keine MwSt, aber in Hamburg ausgeliefert....
    Dass da einige Behörden wuschig werden, ist ja wohl klar. Sowie ich etwas höre oder lese, werde ich mich melden.

    Gruß Hans

  10. #10
    Heizer Avatar von florian
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    Betrifft dies auch Teile die bei der Einfuhr unter der Freigrenze liegen?

    Wie ist das beispielsweise, wenn man was gewerblich kauft, dafür Steuer zahlt und die Sachen nach einer Zeit abgeschrieben hat und als defekt aussortiert? Schwierige Frage, würde mich aber interessieren.
    Geändert von florian (6.April.2011 um 19:41 Uhr)

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von Jan-Nicolas
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    Das ganze geht sogar noch weiter ...

    Bringe ich etwas in Verkehr was ich aus einem EU-Shop gekauft habe ... und der EU-Shop hat das importiert OHNE daß die Sachen registriert usw. sind, dann fällt die Verantwortung trotzdem auf den letzten Inverkehrbringer zurück.

    Soll heissen : Ich kaufe etwas bei Händler "XYZ" (der KEINE Anmeldung der Sachen hat) und ich verkaufe das weiter, dann bin ICH bei Weiterverkauf derjenige der Dreck am Stecken hat.
    Denkt bitte nicht, daß ihr dann sagen könnt "Das habe ich aber aus dem Shop da" ... das interessiert dann keinen mehr. Ihr (und nur Ihr) seid erwischt worden den Kram in Verkehr gebracht zu haben ... also seid auch IHR ihr verantwortlich und nach der aktuellen Gesetzeslage zu greifen. Mit dem Finger auf "den Shop da" zeigen, interessiert nicht die Bohne.

    Ich will hier nicht mit FUD (Googelt gern) irgendwelche Angst machen - das liegt mir fern. Ich will euch nur die Gesetzeslage mal ein bisschen verdeutlichen. Angesichts der Tatsache daß User in diesem Forum genau mit diesem Problem aktuell zu kämpfen haben - und einer sogar seine persönliche Existenz durch diesen Mist aktuell bedroht sieht, bestärkt mich in meiner Meinung sowas auch mal offensiv zu posten !
    Die deutschen Behördenmühlen mahlen langsam ... aber sie mahlen ...

    JN

  12. #12
    Moderator Avatar von Hans
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    Hi Florian,

    es hat weder etwas mit dem Wert noch dem Restwert zu tun. Es geht nur um Zulassungs- und Entsorgungsverordnungen sowie um die Produkthaftung. Dem Haus ist es wurscht, ob es durch ein Labornetzgerät für 800 Euro oder ein Steckernetzteil für 2,98 Euro abfackelt. Wenn's ursächlich für den Brand war, haftet der Inverkehrbringer - und das bist Du.

    Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du nicht gewerblichen Einkauf, sondern Einkauf für gewerblichen Bedarf, oder?
    Da hättest Du noch mehr Probleme. Ich sag nur: Berufsgenossenschaft, Sicherheit am Arbeitsplatz, etc.

    Gruß Hans

  13. #13
    Moderator Avatar von Hans
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    Zu JNs Beitrag:

    Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.
    Hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/gpsg/__2.html

    Ist der Importeur oder Hersteller pleite oder ausgewandert, haftet der Einzelhändler - notfalls bis er selbst pleite ist.

    Gruß Hans

  14. #14
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    Moin Jungs,

    danke für diesen sehr lehrreichen Thread, den ich nur - sagen wir mal - "aus gegebenem Anlass" zufällig gefunden habe ..
    Ab jetzt muss ich also Tatsache auch noch ganz genau hinsehen, was bei mir vertickert wird .. puhh ..

    LG,
    Bruno

  15. #15
    Moderator Avatar von Hans
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    Moin Bruno,

    da musst Du durch. Hilf ungemein gegen Langeweile - und macht ein flinkes Auge.

    Noch etwas zu "dubiosen Importeuren in der EU":

    Kaufe ich als Händler dort etwas und verkaufe es weiter, so bin ich Inverkehrbringer. Stellt sich nun später heraus, dass die Unterlagen und/oder Zertifikate Fälschungen waren und das Produkt einen Schaden angerichtet hat, so bin ich haftbar.

    Das hatte JN soweit schon beschrieben, aber jetzt kommt der Hammer:

    Ich kann die Haftung nicht auf meinen Vorlieferanten abschieben, es sei denn, der erklärt sich dazu freiwillig bereit. Ansonsten habe erst einmal ich den Schaden zu erstatten und "darf" anschließend die mir entstandenen Kosten zivilrechtlich vom Vorlieferanten einklagen - wenn der nicht inzwischen das Gewerbe abgemeldet hat. Wenn das Zeug aus dem Ausland kommt, ist dort auch der Gerichtsstand - und das wird richtig teuer.

    Dagegen helfen nur 2 Dinge: Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung und immer aufmerksame Augen beim Einkauf.
    Das als Hinweis für jene, die einen Feierabend-Shop haben oder planen.

    Gruß Hans

  16. #16
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    Zitat Zitat von Hansematz Beitrag anzeigen
    Ich kann die Haftung nicht auf meinen Vorlieferanten abschieben, es sei denn, der erklärt sich dazu freiwillig bereit.
    Der ist gut ..
    "Er war meinen 9mm Argumenten aufgeschlossen" - könnte klappen.

    Nächtli - odr?
    Bruno

  17. #17
    Grünschnabel Avatar von Klecksi
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    Zitat Zitat von Hansematz Beitrag anzeigen
    Moin Bruno,

    da musst Du durch. Hilf ungemein gegen Langeweile - und macht ein flinkes Auge.

    Noch etwas zu "dubiosen Importeuren in der EU":

    Kaufe ich als Händler dort etwas und verkaufe es weiter, so bin ich Inverkehrbringer. Stellt sich nun später heraus, dass die Unterlagen und/oder Zertifikate Fälschungen waren und das Produkt einen Schaden angerichtet hat, so bin ich haftbar.

    Das hatte JN soweit schon beschrieben, aber jetzt kommt der Hammer:

    Ich kann die Haftung nicht auf meinen Vorlieferanten abschieben, es sei denn, der erklärt sich dazu freiwillig bereit. Ansonsten habe erst einmal ich den Schaden zu erstatten und "darf" anschließend die mir entstandenen Kosten zivilrechtlich vom Vorlieferanten einklagen - wenn der nicht inzwischen das Gewerbe abgemeldet hat. Wenn das Zeug aus dem Ausland kommt, ist dort auch der Gerichtsstand - und das wird richtig teuer.

    Dagegen helfen nur 2 Dinge: Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung und immer aufmerksame Augen beim Einkauf.
    Das als Hinweis für jene, die einen Feierabend-Shop haben oder planen.

    Gruß Hans
    Also darf ich garnichts mehr kaufen weil ich nicht weiß wo mein Händler was gekauft hat oder ob er dazu berechtigt ist und sämtliche Genehmigungen hat. Das CE Zeichen ist natürlich auch gefälscht. Was soll ich als Kunde machen?
    Zum DE Warenhause von HK kann man nur staunen. Wenn die Behauptung wahr ist das keine Ust. bezahlt wird, frage ich mich natürlich wie die Waren ins Land kommen.Wenn ich in HK bestelle kommt das Päckchen zum Zoll, ich muss es holen und Märchensteuer bezahlen. Alles ok. mache ich auch. Wie kann es aber sein das ein dt Wahrenhaus beliefert wird ohne das es dem Zoll auffällt und dort die MwSt. nicht erhoben wird. Das sind doch solche Mengen die nicht in ein 10kg Päckchen passen. Da läuft entweder irgendetwas von dt. Seite schief oder es ist legal. Ihre CE Zeichen sind ja nun drauf, ob gefälscht oder nicht weiß ich natürlich nicht. Eine dt. Anleitung bei den Reglern ist mittlerweile auch dabei, was man von anderen (Hifei) nicht sagen kann. Das die Geschäftsbedingungen unter aller Sau sind bekommt man erst mit wenn man etwas zu reklamieren hat. Ich hatte dieser Tage einen 3s Lipo wo die dritte Zelle nur 0,7V hatte, obwohl angeblich jeder Lipo vor der Auslieferung kontrolliert wird. Ich habe zum Glück schnell genug reagiert und den Schaden problemlos ersetzt bekommen. In Zukunft werde ich da auch vorsichtiger sein.

    Frank

  18. #18
    Forenlegende Avatar von Isomar
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    Ich denke mal das HK Hamburg ein eigenes Zollager hat, da sind die Waren unter Zollverschluß, nur was da rauskommt wird verzollt! (oder auch nicht)
    Sowas ist zwar nur für große Firmen üblich, aber wer weis.

    Gruß Franz

  19. #19
    Moderator Avatar von Hans
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    Zitat Zitat von Klecksi Beitrag anzeigen
    Also darf ich garnichts mehr kaufen weil ich nicht weiß wo mein Händler was gekauft hat
    Doch Frank, darfst Du als Privatperson gefahrlos.
    Ich habe doch geschrieben: "Kaufe ich als Händler dort etwas...."

    Zitat Zitat von Isomar Beitrag anzeigen
    Ich denke mal das HK Hamburg ein eigenes Zollager hat, da sind die Waren unter Zollverschluß, nur was da rauskommt wird verzollt! (oder auch nicht)
    Sowas ist zwar nur für große Firmen üblich, aber wer weis.

    Gruß Franz
    Nein Franz, die haben kein OZL (Offenes Zolllager). Das habe ich selbst 20 Jahre lang gehabt. Dort darf man auch nicht einzelne Teile entnehmen, sondern nur ganze Kolli, also 50 oder 100 Regler um Großkarton.
    Ein OZL unterliegt sau-scharfen Vorschriften und wird vom Zoll regelmäßig und unangemeldet überprüft. Ein Falscheintrag - und tschüß.

    Gruß Hans

  20. #20
    Grünschnabel Avatar von Florian_R
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    Ich denke, die Waren im DE Warehouse wurden schon verzollt und Einfuhr-USt wurde auch entrichtet - sonst würden die diese Mengen wohl nicht reinbekommen.

    Aber der Weiterverkauf unterliegt - wenn nicht die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG greift (was ich mir nicht vorstellen kann - Jahresumsatz nicht mehr als 17.500 EUR) meines Erachtens eindeutig der USt-Pflicht. Ich hatte einmal dort bestellt und eine Rechnung war da sicher nicht dabei...

    Es kann aber auch sein, dass keine Rechnung beiliegt und dennoch USt abgeführt wird - nur will ich dann nicht für die "Zahlen" haften müssen...

    Also insgesamt ist das schon seltsam...

    Auf der anderen Seite: wenn da was oberfaul ist, warum ist das Ganze nicht schon dichtgemacht? Das Finanzamt ist normalerweise nicht zimperlich, was Steuerstrafverfahren etc. angeht - unabhängig davon, wer zuerst darf.
    Gruß, Florian

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