Moin Bruno,
da musst Du durch. Hilf ungemein gegen Langeweile - und macht ein flinkes Auge.
Noch etwas zu "dubiosen Importeuren in der EU":
Kaufe ich als Händler dort etwas und verkaufe es weiter, so bin ich Inverkehrbringer. Stellt sich nun später heraus, dass die Unterlagen und/oder Zertifikate Fälschungen waren und das Produkt einen Schaden angerichtet hat, so bin ich haftbar.
Das hatte JN soweit schon beschrieben, aber jetzt kommt der Hammer:
Ich kann die Haftung nicht auf meinen Vorlieferanten abschieben, es sei denn, der erklärt sich dazu freiwillig bereit. Ansonsten habe erst einmal ich den Schaden zu erstatten und "darf" anschließend die mir entstandenen Kosten zivilrechtlich vom Vorlieferanten einklagen - wenn der nicht inzwischen das Gewerbe abgemeldet hat. Wenn das Zeug aus dem Ausland kommt, ist dort auch der Gerichtsstand - und das wird richtig teuer.
Dagegen helfen nur 2 Dinge: Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung und immer aufmerksame Augen beim Einkauf.
Das als Hinweis für jene, die einen Feierabend-Shop haben oder planen.
Gruß Hans
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