Modellboote in Hessen, Gesetzeslage?
Hallo
Kennt jemand die aktuelle Gesetzeslage in Hessen und will uns unterstützen?
In einem städtischen Parkteich, weit außerhalb der Bebauung,
hat eine städtische Behörde neuerdings und völlig überraschend ein Schild aufgestellt:
"Die Benutzung mit Modellbooten ist nicht gestattet".
Gefährdungen, Belästigungen sind nicht gegeben.
Naturschutzgebiet ist nicht ausgewiesen.
Mit Goog finde ich weder positives noch negatives.
Das hessische Gesetz von 1960 ist aufgehoben und seit 2005 durch ein neues WasserGesetz ersetzt.
Darin finde ich jedoch keine Aussagen zum Thema Schiffchen.
Im alten Forum wurde das Thema auch schon aufgegriffen,
jedoch hinsichtlich Hessen fand ich den Hiweis, dort sei alles gut....
Naja jetzt nicht mehr.
Gruß
Wolfgang
Was ist eine Grünanlage? Für wen ist die da?
Das und vieles mehr- insbesondere die Nutzung- regelt in FFM die Nutzungsverordnung der Stadt aus dem Jahre 2001. Ist als pdf Doc. auf der HP veröffentlicht.
Nach dem Grundsatz:
- lex specialis vor lex generalis-
auf deutsch- wenn es eine spezielle Regelung gibt, hat die allgemeine Regelung zurückzustehen, ist für die Nutzung der Grünanlagen die entsprechende städtische VO heranzuziehen. Diese gibt ein derartiges Verbot nicht her.
Daher nochmals die Empfehlung- auch in Kenntnis der Strukturen der Stadtverwaltung- weiterfahren, Anzeige kassieren- ist nicht zwingend, dass die Ortspolizei das macht, weil "kann" Vorschrift und dann in der Begegnung zur Anzeige- falls die doch kommt- juristisch aushebeln!
Die Polizei wird dieses "Verbot"- eigentlich eine Nutzungsbeschränkung- nicht durchsetzen, da hier das öffentliche Interesse fehlt. Dies gilt aber für das Stadtgebiet FFM mit der Stadtpolizei, nicht für Hessen und schon gar nicht für andere Bundesländer!