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Hans
30.January.2009, 21:42
Da ich den Thread "Preiswerter Regler (http://www.rc-raceboats-world.de/forum/showthread.php?p=47074)" nicht überstrapazieren will, jedoch die Antwort des Deutschen Modellflieger Verbands noch schuldig bin, mache ich hier mal einen neues Thema auf.

Die Frage war:
Zahlt die Haftpflichtversicherung auch, wenn Teile im Modell verbaut wurden, die direkt in Asien eingekauft wurden und somit keine gültige Konformitätsbescheinigung nach EMVG, LVD und sonstigen EU-Richtlinien besitzen.

Heute kam die Antwort:
Hallo Herr Xxxxxxx,
hier nun die offizielle Antwort von HDI-Gerling.

Es sollte sich also jeder davor hüten, in Deutschland „ungeprüft“ Direktimporte aus China im Modellflugbereich einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen aus Bonn

Dr. Volker Eckert
DMFV Geschäftsstelle


Von: Xxxxxx Xxxx
Gesendet: Freitag, 30. Januar 2009 14:49
An: Volker Eckert
Betreff: Anfrage wegen Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz "Chinaprodukte"?

Hallo Herr Dr. Eckert,

wie schon in unserer Mail vom 07.08.2008 zum Thema "Chinaprodukte - Versichert im Schadenfall" ausgeführt besteht Versicherungsschutz im Rahmen des zwischen dem DMVF und HDI-Gerling abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherungsvertrages, der Besonderen Vertragsbestimmungen sowie der Luftfahrt-Versicherungsbedingungen Lu H 1 (AHB-Lu 2008).

Gem. § 4 I. 1. der AHB-Lu 2008 (http://www.dhv.de/typo/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downloads/versicherungsbedingungen/HGI_Lu_H_1_2008.pdf) besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren.

Viele Grüße aus Köln und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Xxxxxx Xxxx

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Bevor jemand aufatmen sollte wegen des "Luftfahrzeugs":
Dieselben Haftungsbeschränkungen gelten für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge. Das hat mir heute auch die Allianz bestätigt.

Das Entscheidende sind die Worte "behördlichen Genehmigungen".
Ein elektrisches oder elektronisches Produkt, das nicht nach EMVG etc. zertifiziert wurde, darf nicht in Verkehr gebracht und nicht in Betrieb genommen werden.

EMVG § 20 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein Gerät in Verkehr bringt, gewerbsmäßig weitergibt oder in Betrieb nimmt,Somit ist es sogar irrelevant, ob das nicht-zertifizierte Produkt ursächlich für den Schaden war. Die Versicherung hat das Recht, die Schadenregulierung zu verwehren oder Regress zu nehmen allein aus der Tatsache, dass im Modell ein Teil eingebaut wurde, das mangels Konformitätsbescheinigung nicht hätte in Betrieb genommen werden dürfen.

Es ist jedem selbst überlassen, was er für sich daraus macht.
Für Veranstalter dürfte es jedoch überlegenswert sein, diesen Punkt - sofern noch nicht geschehen - in den Teilnahmebedingungen oder Anmeldungen zu berücksichtigen.

Damit ich nicht falsch verstanden werde:
Mich kotzen die EU-Richtlinien an, da sie inzwischen 15% meiner normalen Arbeitszeit rauben. Ich versuche auch seit Jahren, die schlimmsten Auswüchse durch Widerspruch zu verhindern, doch ich stehe damit auf recht einsamem Posten, weil die Hauptinitiatoren in der Deutschen Industrie sitzen.
Da die Richtlinien und die damit verbundenen Einschränkungen z.B. in der Haftpflichtversicherung bestehen, haben wir uns damit abzufinden.

Gruß Hans

Botanicman2000
31.January.2009, 13:21
HAllo

somit dürfte auch jeder selbstgebaute Regler ausnahmslos nicht in Betrieb genommen werden.

Gruss Uwe

Hans
31.January.2009, 13:53
somit dürfte auch jeder selbstgebaute Regler ausnahmslos nicht in Betrieb genommen werden.
So ist es leider, Uwe.
Das ist auch der Grund, weshalb 70% unserer ehemaligen Kunden, die Elektronikbastler- und Bauteileläden, weggebrochen sind oder die Produktpalette komplett umgestellt haben.

Früher hat man auch aus einem alten Plattenspielermotor noch eine Lüfter gebaut, aus einem alten Radio ein Ladegerät für's Auto.

Wenn ich das heute mache, zahlt im Schadensfall weder Hausrat noch Haftpflicht - weil für das neue "Produkt" keine "Konformitätserklärung nach Richtlinie 2006/95/EG" vorliegt.

Gruß Hans

GunnarH
31.January.2009, 14:13
HAllo

somit dürfte auch jeder selbstgebaute Regler ausnahmslos nicht in Betrieb genommen werden.

Gruss Uwe
Jein. Bei einem Eigenbau den man selber nutzt ist keine CE Zertifizierung notwendig, allerdings muss auch ein Eigenbauregler (und jede andere Eigenbauelektronik auch) die Anforderungen der Zertifizierung erfüllen.
D.h. in dem Falle reicht das Fehlen der CE Zertifizierung nicht für eine pauschale Leistungsverweigerung, sollte die Versicherung aber nachweisen können dass der Regler die CE Anforderungen nicht erfüllt können sie sich trotzdem rausreden.
Das gilt ja nicht nur für Regler, auch BEC, Failsafe, Akkuweichen usw..
Also im Zweifelsfall besser eine Versicherung suchen die keine derart pauschalen Ausschlüsse hat.
@Hansematz: Für mich klingt das sehr an den Haaren herbeigezogen, gelten die o.g. Bedingung wirklich für Modellflugzeuge? Hast du wirklich so einen Passus oder einen Verweis auf die AHB-LU in deinen Versicherungsbedingungen?
Und ist die Aussage dass die Anforderungen an Luftfahrzeuge auch für ferngesteuerte Boote und Autos gelten eine (freie) Interpretation des Versicherungsmenschen oder gibt es entsprechende Passagen in den Versicherungsbedingungen?
Ich würde mich auf jeden Fall nach einer anderen Versicherung umschauen, meine PHV mit Erweiterung für Ferngesteuerte Modelle verweist jedenfalls nicht auf derartige AHB, allerdings stammt die auch noch aus einer Zeit wo es keine Versicherungspflicht für Modellflugzeuge gab.
Was nicht heißt dass die in jedem Fall zahlen müssen, aber zumindest reicht nicht allein das Fehlen einer Zertifizierung für eine pauschale Leistungsverweigerung.

Gruß
Gunnar

Hans
31.January.2009, 14:49
Hallo Gunnar,

Du hast Recht, wenn Du sagst, dass die Konformitätserklärung bei einem selbst gebauten Regler nicht zwingend vorliegen muss, jedoch bist dann Du in der Pflicht, im Schadensfall die Einhaltung aller relevanten Richtlinien nachzuweisen.
Das heißt: Du trägst die Prüfkosten. :( Das kann richtig teuer werden.

Ich habe schon seit einigen Tagen die AHB vieler Versicherungen gewälzt, doch noch keine gefunden, die umfassender versichert als Gerling die Mitglieder des DMFV.
Meine private Haftpflicht ist zwar noch etwas umfangreicher, jedoch nur, weil bei mir noch die Bestimmungen von 1975 gelten. Würde ich heute dort einen neuen Vertrag abschließen, wäre vieles nicht mehr mitversichert.

Edit:
@Hansematz: Für mich klingt das sehr an den Haaren herbeigezogen, gelten die o.g. Bedingung wirklich für Modellflugzeuge? Hast du wirklich so einen Passus oder einen Verweis auf die AHB-LU in deinen Versicherungsbedingungen?
Ja, den Passus gibt es wirklich. Klick (http://www.dhv.de/typo/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downloads/versicherungsbedingungen/HGI_Lu_H_1_2008.pdf)
Unter § 2 1 a) findest Du erstmalig das Wort "Flugmodell".

Die "normalen" Privaten Haftpflichtversicherungen schließen nur nach AHB (ohne Lu=Luftfahrzeuge) ab.
Ich bin nicht beim DMFV versichert, habe mich aber bei denen erkundigt, weil dort sehr viele, auch Nicht-Flieger versichert sind.

Gruß Hans

Klauso
31.January.2009, 15:21
Hallo
Würde mich mal interessieren ob meine Versicherung zahlt wenn ich einen Deutschen Regler verändert habe :thx: .

Grüße Klaus :)

Hans
31.January.2009, 15:48
Würde mich mal interessieren ob meine Versicherung zahlt wenn ich einen Deutschen Regler verändert habe.
Wenn Du durch die Veränderung weder Zuverlässigkeit noch "Störsicherheit" beeinträchtigt hast, wird sie sicherlich zahlen, doch das müsstest Du im Schadensfall nachweisen -> akkreditiertes Prüfinstitut = teuer, teuer, teuer. :bang

In Anlehnung an T.V.Kaiser: Ein Teufelskreis!

Gruß Hans

peter freiberger
31.January.2009, 17:23
Hallo,

bei der DMO habe ich keine solche Einschränkung entdeckt.
Nicht vorhanden, zu gut versteckt oder ich die falsche Brille aufgesetzt?

Gruß Peter

Holger
31.January.2009, 17:42
Wie ist das denn die diversen Komponenten zweckentfremdet werden ?
Also z.B. Flugregler im Boot ?
Oder gerade die Empfänger.
Die meisten Hersteller bieten nur Empfänger für RC-Car und Flieger an.
Und wie oft hat es da schon Fehlfunktionen gegeben,weil das Teil nass geworden ist.
Der einzige Hersteller der mir bekannt ist, der auf die Anforderungen der Bötchenfahrer eingegangen ist, ist Schulze mit ihren Spritzwasser geschützen Empfängern. Aber alle anderen...... ?

Da zu habe ich in den den div. Versicherungsunterlagen auch noch nix gefunden.


Zum Thema unzulässige Teile im Modell hab ich mal beim DMO geschaut.
Die verweisen auf AVB 300/8
und da steht unter Ausschlüsse:

wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das
Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat,
der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen
Auflagen über das Halten und den Betrieb
von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die
behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich,nicht erteilt waren;

Tja Hans ....
Dann müsstest du dir wohl das nächste mal auf dem Flugplatz und am See den Sheriffstern an die Brust pappen und die Modelle deiner Vereinskollegen kontrollieren.
Wiefele Modelle dann wohl am Boden, bzw. Ufer bleiben müssten;):D

Wie ist das denn überhaupt mit selbst gewickelten Motoren ?
Gerade bei den Fliegern sind doch einige in der Luft mit solchen Eigenanfertigungen.

Hans
31.January.2009, 19:15
bei der DMO habe ich keine solche Einschränkung entdeckt.
Nicht vorhanden, zu gut versteckt oder ich die falsche Brille aufgesetzt?
Holger hat schon die Antwort gegeben: AHB 300/08.


Wie ist das denn die diversen Komponenten zweckentfremdet werden ?
Also z.B. Flugregler im Boot ?
Entscheidend dafür ist die Bedienungsanleitung des Herstellers/Inverkehrbringers, die einen Passus "Bestimmungsgemäße Verwendung" enthalten muss.
Ich habe hier Anleitungen gefunden mit:
".....ausschließlich zur Verwendung in ferngesteuerten Modellen..." aber auch:
".....ausschließlich zur Verwendung in ferngesteuerten Flugmodellen..."
Steht dort nichts, nachfragen!

Zweckentfremdete Verwendung wird im Schadensfall sicherlich Probleme bereiten.

Tja Hans ....
Dann müsstest du dir wohl das nächste mal auf dem Flugplatz und am See den Sheriffstern an die Brust pappen und die Modelle deiner Vereinskollegen kontrollieren.
Wiefele Modelle dann wohl am Boden, bzw. Ufer bleiben müssten;):D
Vergiss es, Holger. Mit meinem Bein wäre ich ohnehin zu langsam.
Ich werde beantragen, solche Flieger und Boote mit der Schrotflinte abschießen zu dürfen.
Hat einen wesentlich höheren Fun-Faktor. :D

Mal ernsthaft; die meisten Versicherungsvertreter und Schadenregulierer werden bereits beim Blick in ein Modell die Achseln zucken.
Hinter der Abkürzung "EMVG" werden sie eine neue Serie bei RTL vermuten, so dass vermutlich gezahlt werden wird.
Aber wie gesagt: vermutlich!
Wenn's hart kommt (Todesfall oder Personenschaden mit Querschnittslähmung) werden sicherlich Experten mit der Untersuchung beauftragt werden, und da möchte ich mich auf "vermutlich" nicht verlassen.
Zuständig ist dann eine Behörde, beim Flieger das Luftfahrtbundesamt - auch für Modellflugzeuge!

Gruß Hans

Hans
2.February.2009, 12:59
Da ich (und andere) zuvor erwähnt haben, dass beim Deutschen Modellflieger-Verband DMFV Autos und Schiffe mitversichert sind, muss ich hier eine Korrektur einbringen.

Soeben teilte mir der DMFV mit

Nach den Regelungen des Versicherungsschutzes ist lediglich „der Bau“ von Auto- und Schiffsmodellen mitversichert – nicht der Betrieb. Ich habe angeregt, alle Modellsparten einzuschließen.

Gruß Hans

Darkhelmet
2.February.2009, 13:09
Hallo Hans,

Danke für die Anregung beim DMFV, bei mir ist es leider bei dem guten Vorsatz geblieben, das beim DMFV anzuregen. Macht aber absolut Sinn, da die meisten von uns wohl in mehreren Sparten unterwegs sind. Ich persönlich wäre auch mit einem (geringen) Aufpreis einverstanden. Nur geht es mir halt gegen den Strich, wenn ich eh schon in einem Verband organisiert bin, daß ich theoretisch die anderen Sparten wie auch immer extra absichern müßte.

Danke und Grüße
Ralf

Muehlviertler
2.February.2009, 14:42
Hallo!

Ich verfolge euer Thema nun schon seit es im "Billig Regler" Thread damit losgegangen ist.
Ehrlich gesagt finde ich das ganze auch sehr interessant und das meiste davon ist mir vollkommen neu.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass man es auch etwas übertreiben kann. Wenn wir ehrlich sind wäre es schon ein gewaltiger Schritt nach vorne, wenn sich jeder Modellbauer zumindest halbwegs Verantwortlich zeigen würde. - Ich erinnere mich zB an die Sache mit dem Schlauchboot wo es vor ein paar Monaten noch darum gegangen ist ob man 30€ für eine Schwimmweste investieren sollte oder nicht.
Genauso läuft es mir kalt den Rücken runter wenn ich mir so manches Boot von innen anschaue.

Jeder soll das machen was er für Richtig hält! - Ich persönlich halte es schön langsam für Haarspalterei und wie "Renner" schon angemerkt hat können wir den Modellbau dann gleich vergessen.



lg, Harry

Holger
2.February.2009, 16:51
Die meisten auch schwereren Unfälle passieren doch eh, weil der Mensch am Steuer einen Kurzschluss zwischen den Ohren hat. ;):D
Und nicht weil ein technischer Defekt oder Fehlfunktion vorgelegen hat.

Viele Versicherer haben doch nicht ohne Grund so eine Klausel mit drin :

Von jedem Schaden an Flugmodellen der unter Doppelbelegung einer Senderfrequenz entsteht, hat der versicherte Verursacher 150€ selbst zu tragen. Keine weiteren Selbstbehalte bei DMO

Übrigens sind beim DMO auch der Betrieb von Schiffs und Automodellen mit drin.

Stevo
2.February.2009, 19:55
Auch wenn mich das Thema genauso nervt.

Witzig ist das Szenario nich wenn man einen Menschen anfährt und er sich dabei verletzt.
Dann wird es nämlich echt haarig. Hans hat das schon richtig beschrieben.
Bei kleinen Schäden werden die meisten Versicherer zahlen, aber bei einem Schaden mit Todesfolge, ist neben den Schuldgefühlen das Bußgeld noch das geringste Problem.
In Grevesmühlen wurde in 2008 ein kleiner Junge angefahren. War Gott sei dank nur eine kleine Fleischwunde.

Man muß sich der Gefahr bewußt sein. Ich möchte mal wissen ob jeder Veranstalter das genaue Haftungsrecht kennt.

Hans
7.February.2015, 21:18
Leider muss ich das Thema noch einmal hochholen, weil es möglicherweise einige überlesen haben.
Entgegen der damaligen Anregung hat die Versicherung des DMFV doch anders entschieden.
Auszug aus den Vericherungsbedingungen:

"Der Betrieb von Auto- und Schiffsmodellen ist nicht mitversichert.
Es besteht aber eine Möglichkeit einen solchen Versicherungsschutz
zusätzlich abzuschließen. Entsprechende Angebote sind bei der DMFV
Service GmbH erhältlich.
Der Lehrer-/Schülerbetrieb durch DMFV-Einzelmitglieder bei dem privaten
Einsatz von Flugmodellen ist nicht versichert."

Wer diesen Zusatz nicht hat, sollte es nachholen.

Gruß Hans

Hydrojunkie
7.February.2015, 22:06
Ich würde die DMO empfehlen, die sind um einiges entspannter und decken auch viel mehr ab.

GunnarH
8.February.2015, 10:55
...

"Der Betrieb von Auto- und Schiffsmodellen ist nicht mitversichert.
Es besteht aber eine Möglichkeit einen solchen Versicherungsschutz
zusätzlich abzuschließen. Entsprechende Angebote sind bei der DMFV
Service GmbH erhältlich.
Der Lehrer-/Schülerbetrieb durch DMFV-Einzelmitglieder bei dem privaten
Einsatz von Flugmodellen ist nicht versichert."

Wer diesen Zusatz nicht hat, sollte es nachholen.

Gruß Hans
Hallo Hans,
da würde ich die Finger von lassen, da sind nur Schönschiffchen und Kleinstmodelle versichert:
Zitat:
"1.1 Risikobeschreibung

Gebrauch und Verwendung von Kfz-modellen und Schiff

smodellen sowie von Modelleisenbahnen bis zu einer Maßstabsgröße 1:22,5"

[Nachtrag: OK, kann theoretisch auch heißen dass nur Maßstäbe zwischen 1:1 und 1:22.5 versichert sind, allerdings ergäbe das aus Versicherungssicht wenig Sinn da Rennbote üblicherweise in dem Bereich liegen und das höchste Betriebsrisiko haben, warum sollten die dann etwas ausschließen was praktisch kein Risiko darstellt]

Dafür auch noch 18 Euro im Jahr ist ein Witz.
Meine PHV die Flugmodelle bis 5kg, RC-Cars und Modellboote ohne Einschränkung mitversichert hat kostet mich mit 10Mio Deckung 55 Euro im Jahr.
Einziger Nachteil ist dass man nicht so ein schickes Kärtchen als Versicherungsnachweis hat, bisher haben aber alle Modellflugplätze meinen Ausdruck von Zahlungsbeleg und Versicherungsbedingungen akzeptiert.

Gruß
Gunnar

anim
8.February.2015, 11:43
Meine PHV die Flugmodelle bis 5kg, RC-Cars und Modellboote ohne Einschränkung mitversichert hat kostet mich mit 10Mio Deckung 55 Euro im Jahr.
Einziger Nachteil ist dass man nicht so ein schickes Kärtchen als Versicherungsnachweis hat, bisher haben aber alle Modellflugplätze meinen Ausdruck von Zahlungsbeleg und Versicherungsbedingungen akzeptiert.

Gruß
Gunnar


so ist es bei meiner HDI PHV ganauso, glücklicherweise ist die 5Kg Beschränkung nur bei Flugmodellen.
HDI gibt auf Anfrage eine Bescheinigung aus, leider auch keine Scheckkarte.

Hans
8.February.2015, 11:55
Hallo Omma (http://www.rc-raceboats.de/forum/showthread.php?35942-wer-kennt-sich-mit-Futaba-4pk-aus&p=266350&highlight=Omma#post266350) Gunnar, (den haste weg!)

nach meinem Verständnis bezieht sich der Maßstab 1:22,5 nur auf die Modelleisenbahnen.
Sollte man mal nachfragen.

Ich habe den Hinweis (Nicht-Versicherung von Auto- und Schiffsmodellen) auch nur gegeben, weil das im Gegensatz zu den damaligen Telefonaten steht, in denen der Einschluss des Betriebs ganz klar geplant war. Viele Leute sind ja Mitglied im DMFV und wiegen sich somit in Sicherheit bezüglich der Boote - und erleben womöglich eine böse Überraschung.

Zur Prämie sage ich besser nichts, da ich eine Uralt-Haftpflicht habe, die alles ohne Limit einschließt. Die kostet nur 21 Euro Jahresprämie, kann man heute aber zu den Konditionen nicht mehr abschließen. :-(

Gruß Hans

GunnarH
8.February.2015, 12:20
Hallo Omma (http://www.rc-raceboats.de/forum/showthread.php?35942-wer-kennt-sich-mit-Futaba-4pk-aus&p=266350&highlight=Omma#post266350) Gunnar, (den haste weg!)

nach meinem Verständnis bezieht sich der Maßstab 1:22,5 nur auf die Modelleisenbahnen.
Sollte man mal nachfragen.

...
Gruß Hans
Hast vermutlich Recht, gerade bei Modellbooten ist ein Maßstab nicht immer präzise definierbar ist (Outrigger, Mono ohne Fahrer und Kabinenhaube..., andere Zweckkonstruktionen).

Gruß
Gunnar

Oldenbursche
11.February.2015, 08:25
..daher sollte man zur Sicherheit jedes seiner Modelle mit "Queen Mary II" beschriften, dann liegt man maßstäblich immer im grünen Bereich.. :cool:

Snoopy
11.February.2015, 10:36
Moin,
also wenn ich mir den Thread hier von Anfang an durchlese frage ich mich ob eine Modellversicherung überhaupt einen Sinn macht?:confused:
Denn vermutlich hat niemand für sein Modell eine Konformitätsbescheinigung, somit dürfte man so ein Modell gar nicht in Betrieb nehmen, auch wenn nur Komponenten mit solcher verbaut sind, denn um das Modell als solches geht’s ja im Schadensfall und nicht um die darin verbauten Komponenten. Wobei die übrigens schon wenn ich z.B. andere Kabel oder Stecker anlöte, Antennen verlängere usw. die Konformitätsbescheinigung verlieren.
Damit wird jeder Versicherungsschutz durch den erst besten Gutachter ausgehebelt.:bang
Oder liege ich damit falsch? :confused:
Ich hatte im vergangen Jahr einen schweren Heli Crash mit fast Personenschaden, ausgelöst durch einen verreckten Prozessor im Sender, alles nur Teile mit CE, außer das Chassis vom Heli war Eigenbau, weiß nicht was im Versicherungsfall da rausgekommen wäre? Das gab zumindest schon Anlass zu Spekulationen. Übrigens den materiellen Schaden trägt man selbst, die Prozessorplatine wurde vom Hersteller auf Kulanz getauscht.:)

Gruß
Jürgen

Hans
11.February.2015, 11:24
Oder liege ich damit falsch? :confused:
Hallo Jürgen,

ja, liegst Du, zum Glück.
Aber so, wie Du es beschreibst, war es tatsächlich bis vor etwa 2 Jahren.
In diesem Beitrag [Link (http://www.rc-raceboats.de/forum/showthread.php?28676-Kleinanzeigen-News&p=217691&viewfull=1#post217691)] im zweiten Absatz sind alle wesentlichen Punkte genannt.

Mal abgesehen von jenen Versicherungsgesellschaften, die ohnehin pauschal alle Schadensregulierungen erst einmal ablehnen, sind mir aber auch aus der Vergangenheit keine Fälle bekannt, in denen eine Konformitätsbescheinigung für das gesamte Modell gefordert wurde.

Gruß Hans

Snoopy
11.February.2015, 12:06
Hallo Hans,
da bin ich ja wenigstens etwas beruhigt. :thx:

Gruß Jürgen

1964
11.February.2015, 21:07
Hallo,

ich gehöre zu einer sehr großen Menge Leute,die Ihre Sender egal welchen Herstellers damals oder auch jetzt noch auf das Jeti 2,4 GHZ System umgebaut haben/hatten.

All diese Piloten sind nicht versichert wie eine Anfrage beim DMFV ergab.Der Eingriff in den Sender ist etwas , was als erstes zum Verlust des Versicherungsschutzes führt,selbst wenn die Module nur gesteckt werden müssen.
Selbst der Einbau eines zusätzlichen Schalters an die dafür vorgesehene Stelle vom Besitzer und nicht vom Händler, stellt da schon eine grenzwertige Situation dar.Aber auch nicht ohne Grund wie wir leider feststellen mussten.
Bei uns kam es zu einem Crash weil der Pilot beim Schaltereinbau eine Platine beschädigt hatte.Zum Glück musste nur der Flieger dran glauben.

Ich denke wenn sich ein Gutachter (der Ahnung hat) wirklich mit dem Modell und der Anlage nach einem Schaden auseinandersetzt , werden zumindest bei uns 90% oder mehr der Piloten das nachsehen haben.

Das Ganze ist ein einziger Witz.Was nützen zugelassene Bauteile wenn sie von einem Vollpfosten zu einem Katastrophenflieger zusammengebaut werden.

Dagegen baut jemand der Ahnung hat aus Restmüll ein durchaus sicheres Flugzeug :bang



Gruß Jörg

Snoopy
11.February.2015, 21:28
Moin Jörg,

Hans hat mich zwar etwas beruhigt, aber ich denke im Schadensfall sind wir trotzdem alle am Ars.... !
Modellbau ist in D ein Kreutz gefährliches Hobby!

Gruss Jürgen

Hans
11.February.2015, 21:36
Hallo Jörg,

genau das war bei Graupner immer der Grund, weshalb einige Zubehörartikel und Ersatzteile für Sender nicht direkt verkauft, sondern von denen auch eingebaut wurden.

Der DMFV ist über HDI-Gerling versichert, die auf meiner Liste nicht zu den Top-Ten gehören.
DMO ist bei der Allianz versichert. Vielleicht fragt von Euch mal jemand bei denen nach, wie die es mit solchen Umbauten handhaben.

Eigentlich..... müsste im Vertrag ein entsprechender deutlicher Hinweis sein, da es sich um "allgemein übliche" Eingriffe handelt. Ob der Ausschluss zulässig ist, müsste vielleicht ein Fachmann klären, denn normalerweise muss die Versicherung zahlen und hat nur einen Regressanspruch, wenn der Umbau "nachweislich unsachgemäß und ursächlich für den Unfall" war.
Ich glaube, schon etwas gefunden zu haben, wodurch der Haftungsausschluss unrechtmäßig ist, muss das aber noch abklären.

Bis später...

Gruß Hans