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reverse2
7.March.2012, 17:58
Mir wurde kürzlich meine bestellte ware ohne Rechnung zugestellt.
Da war nur ein lieferschein bei.
Also ganz normal überwiesen,Artikel geliefert bekommen.
Allerdings wie gesagt keine schriftliche Rechnung.

Sollte es zu ev. Garantieanspruch kommen,reicht der lieferschein dafür?

Achim
7.March.2012, 18:53
Wenn du überwiesen hast musst du doch eine Rechnung in irgendeiner Form haben bei der die BV und der Rechnungsbetrag draufstand. Falls das per Email angekommen ist kannst du dir die Rechnung selbst ausdrucken. In Verbindung mit dem LS sollte das ausreichen.

Gruß
Achim

Joker_82
7.March.2012, 19:25
Genau. Entweder ist die Rechnung per E-Mail eingegangen, was eigentlich normal ist bei Online Bestellungen. Diese Ausdrucken das reicht dann. Zur Not reicht aber auch der Lieferschein + Bestellschein in verbindung mit einem gültigen Kontoauszug. Das Aktzeptiert sogar der Zoll:)

Iser-Modell
7.March.2012, 19:33
Mir wurde kürzlich meine bestellte ware ohne Rechnung zugestellt.
Da war nur ein lieferschein bei.
Also ganz normal überwiesen,Artikel geliefert bekommen.
Allerdings wie gesagt keine schriftliche Rechnung.

Sollte es zu ev. Garantieanspruch kommen,reicht der lieferschein dafür?

Auch hier wieder dieser gravierende Irtum...
Du verwechselst die freiwillige Herstellergarantie mit der gesetzlichen "Gewährleistungsplicht" des Händlers, die ist für dich wichtig!

Aber wie Achim und Jocker es schon sagten - Bestellauftrag, Lieferschein und Kontoauszug reichen völlig.

reverse2
7.March.2012, 19:50
Hhm... vor kurzen meinen überfüllten Emails ausgemistet und in eifer des gefechts auch die besagte eletronische Rechnung gekillt,da ich der Annahme war,die wird eh mit dem Paket nochmal kommen..

Werd den versender nochmal kontaktieren..