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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : China Einkauf



Hans-Dieter Otte
24.June.2008, 19:25
Hallo,

immer wieder sehe in der Bucht das eine oder andere günstige Teil aus China.
Es wird ja auch hier im Forum oftmals berichtet, bezüglich Qualität usw. aber einmal zum probieren ?

Meine Fage:
Wie ist die Handhabung beim Kauf?
Porto ist nicht teuer, aber wie läuft das mit der Bezahlung?
Palpay? Auslandsüberweisungen sind doch wohl recht teuer.

Hat da jemand Erfahrung?
Würde mich über ein paar Tipps freuen.

Gruß
Hans-Dieter

Mathias.Mehr
24.June.2008, 21:08
wenn der Zoll dich "erwischt", und das wird er höchstwahrscheinlich ;) , musst du eh nachzahlen... von daher lohnt es sich nicht so wirklich...

lese dich mal im alten Forum ein

Thorsten Köhler
24.June.2008, 21:22
Da:
http://www.hobbycity.com
Zahlen per Paypal, Lieferung ca. zwei Wochen

http://www.rcworldwide.com
Paypal, Versand w.o.

Was heißt hier:
Der Zoll erwischt?

Einfuhrumsatzsteuer 19% und Zoll ca. 4% fallen an.
Auf die Gesamtsumme, also mit Versandkosten.
Da http://www.hobbycity.com/hobbycity/store/uh_viewItem.asp?idProduct=6677

kostet ein Fe...o XL Verschnitt oder Nachbau? dann mit Versand etwa 28€, jetzt noch knapp 7€ Steuer und es gibt die Motörchen für weniger als die Hälfte wie hierzulande.

Wer wird für 7€ Steuer die Welle machen wollen?
Selbst wenn ich da 10 Motoren kaufe, bleibt die Belastung überschaubar und lohnt das Risiko erwischt zu werden nicht.

Dann fällt neben der Steuer und dem Zoll auch noch eine Geldbuße an.

Mister-XL
24.June.2008, 21:24
Also ich kaufe regelmäßig in USA und China. Bezahlt wird mit PP.
Kommt eine geringe Wechselgebühr dazu.
Garantie ist gleich Null. Sollte man nicht vergessen.
Wenn man zu dem Einkaufspreis inkl Versand noch 23,7% Zoll (19% MwSt und 4,7% Strafe bei Modellbauteilen) dazu rechnet und etwa 10-14 Tage Zeit hat, kann man einiges sparen.
Aber das muß jeder mit sich selbst ausmachen.
Wenn es mir um reine Ersatzteile geht, brauche ich keinen Service und kaufe wo es am günstigsten ist. Will ich Service muß ich halt tiefer in die Tasche greifen.
Es ist auch nicht alles qualitativ schlecht was man im Ausland kauft.
Kommt halt darauf am wo für man es benötigt.
Ich bestelle auch lieber mehrere kleinere Artikel und bezahle mehr Versand. Die kleinen Luftpolsterumschlägen gehen öfter durch den Zoll. Pakete hole ich zu 100% beim Zoll ab.
Es ist und bleibt ein Rechenexempel und bleibt jedem selbst überlassen.

Hans
24.June.2008, 22:38
Der Ordnung halber eine kleine Ergänzung:

Dank unserer EU-Richtlinien (die ja alles vereinfachen sollten) gibt es neben Zoll, EUSt, etc. noch einige klitzekleine Punkte, die man nicht übersehen sollte.

Je nach Art des Produktes muss der Empfänger/Besitzer diverse Prüfzertifikate vorlegen können.
Hier einige (produktabhängige) Beispiele:

1. Konformitätsbescheinigung nach EMVG bei elektronischen Geräten,
2. Konformitätsbescheinigung nach Niederspannungsrichtlinie
3. Allgemeine Betriebserlaubnis
4. Bescheinigung nach RoHS, u.v.m.

All dieses bürokratische Zeug ist auch dann zu beachten, wenn man den Artikel nicht verkaufen, sondern "nur" für sich selbst benutzen will. In einigen Fällen macht man sich bereits durch den Besitz strafbar, z.B. bei Sendeanlagen ohne Betriebserlaubnis.

In letzteren Fall habe ich allerdings Verständnis für diese Regelung.
Ich habe schon importierte Funken gesehen, die 10 Kanäle rauf und runter alles dicht gemacht haben - natürlich ohne Betriebserlaubnis, aber mit gefälschtem CE-Zeichen. Darunter waren auch schon sogenannte "Markenartikel", die sich als verdammt plumpe Fälschungen herausstellten. Produktpiraterie kennt eben keine Grenzen - und der Käufer ist der Dumme.

Übel finde ich jene "Kollegen", die sich ihre Funken absichtlich im Ausland kaufen, weil diese eine wesentlich höhere Sendeleistung haben.
Wie fair und kollegial den anderen gegenüber, die mit einem Bruchteil der Sendeleistung keine Chance haben.

Es ist sicherlich richtig, dass in 99% der Fälle kein Zöllner danach fragen wird. Tut er es doch, kann das zum Einzug der Ware UND möglicherweise zu einen Strafverfahren führen.

Man sollte sich dieses Risikos zumindest bewusst sein, auch wenn es sehr gering ist.

Gruß Hans

Holger
24.June.2008, 22:51
Übel finde ich jene "Kollegen", die sich ihre Funken absichtlich im Ausland kaufen, weil diese eine wesentlich höhere Sendeleistung haben.
Wie fair und kollegial den anderen gegenüber, die mit einem Bruchteil der Sendeleistung keine Chance haben.


Hi Hans

Und wie ist das bei den Spektrum Anlagen.
Da kann ich z.B. die in D. gekaufte DX6i per Knopfdruck im Menü von EU-Version auf US-Version umschalten.
10mW zu 100mW.
Adler und alle geforderten Zeichen sind drauf.... wat Nu ?



Weist Du eigentlich was über diesen Grenzbetrag unter dem keine Gebühren/ Zoll anfallen ?

Hab da was läuten hören, das der Ende des Jahres von 22€ (30$) auf 150€ hoch gesetzt werden soll.

Da kommt wohl einer mit der Kontrolle der ganzen kleinen Päckchen nicht mehr hinterher ;)

rennnnnnsemmel
24.June.2008, 23:06
Servus Holger,
ist bei meiner Nomadio auch machbar, heisst aber nicht das es erlaubt ist;)
Jo Freibetrag soll raufgesetzt werden, mal schaun wer da genaueres weis €€€€


Gruß Artur

vdr
24.June.2008, 23:32
zum Freibetrag:
hier gibt es die EU-Verordnung dazu (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:0001:0002:DE:PDF)
auf zoll.de gab es wohl auch schon mal nähere Infos, die sind inzwischen aber wieder verschwunden...

Hans
25.June.2008, 01:30
10mW zu 100mW.
Adler und alle geforderten Zeichen sind drauf.... wat Nu ?Hi Holger,
umschalten kann man, darf man aber nicht.

Ist so ähnlich wie die Schummelei bei Graupner mit den Syn-Modulen: gibt es in 40MHz (D) und 41MHz (F), aber niemand hat Bock auf doppelte Lagerhaltung. Also, kann man auf beiden Versionen alle Kanäle einstellen. Im Katalog gibt's 2 Bestellnummern, auf den Modulen steht aber dieselbe.:confused:
Die Bundesnetzagentur ist "not amused" über solche Tricks mit Leistungsumschaltung - und plaudert daher mit 2 Importeuren. ;)

Hab da was läuten hören, das der Ende des Jahres von 22€ (30$) auf 150€ hoch gesetzt werden soll.
Da kommt wohl einer mit der Kontrolle der ganzen kleinen Päckchen nicht mehr hinterher ;)

Die Bimmel mit 150€ habe ich auch gehört. Stimmt, und zwar ab 1.12.2008.
Nachzulesen hier (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:0001:0002:DE:PDF) mit dem schlichten Satz:

3. In Artikel 27 wird der Wert „22 ECU (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_W%C3%A4hrungseinheit)“ durch den Wert „150 EUR“ ersetzt.
Den Artikel 27 muss man sich dann selbst raussuchen. :lol:
Gruß Hans

Edit: @vdr
Wieder schneller gewesen, oder zu klein geschrieben - für meine Augen! :bang

vdr
25.June.2008, 06:40
Moin moin,


Den Artikel 27 muss man sich dann selbst raussuchen.

und da steht dann:

TITEL VI

SENDUNGEN MIT GERINGEM WERT

Artikel 27

Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich des Artikels 28 Sendungen, die von der Post in Paketen, Päckchen oder Briefen zum Empfänger befördert werden und deren Gesamtwert 10 ECU nicht übersteigt.

zu finden hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31983R0918:de:NOT
so Ende erstes Drittel...

Gruß
Uwe

PS: Hoffe, man kanns lesen ;)

Hans
25.June.2008, 10:05
@Uwe
Danke für's Rausbuddeln. (Wenn man das so liest.......haben das tatsächlich Menschen geschrieben???)

Bei Hobbycity.com Ware im Wert von umgerechnet ca. 350 Euro bestellt.......
......darauf folgender Montag Mittag kommentarlos Schachtel vor der Haustüre gelegen - alles drin!!! Schachtel war mit "Gift" und 20,83 Dollar Warenwert gekennzeichnet!(Warum auch immer)Na, warum der Absender das darauf geschrieben hat, wirst Du doch genau wissen.;)
Ist aber völlig egal, warum DIE das geschrieben haben, denn DU bist in solch einem Fall verpflichtet, nachträglich dem Zoll den tatsächlichen Warenwert mitzuteilen sowie die Tatsache, dass es keine Geschenksendung ist.

Meldest Du dieses nicht, so kann (auch noch lange nach Erhalt der Ware) gegen Dich ein Strafverfahren wegen Steuerverkürzung nach § 370 AO (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerverk%C3%BCrzung) eingeleitet werden. Das ist KEINE Ordnungswidrigkeit mehr!!!
Es gibt zunehmend mehr Modellbauer, die davon ein Lied singen können.

Wie der Zoll darauf kommt?
Überwachung des Zahlungsverkehrs von Deutschland zu solchen Firmen, die auffällig wurden - mit ein Grund, warum solche Firmen ab und zu den Namen ändern, was aber schnell auffällt.

Du kannst Dich nicht rausreden, dass ja nicht Du "Gift" und den falschen Warenwert draufgeschrieben hast. Du bist zur Richtigstellung und Anmeldung der Sendung verpflichtet, niemand sonst.

Gruß Hans

Flash
25.June.2008, 10:34
Moin Moin,


...Schachtel war mit "Gift" und 20,83 Dollar Warenwert gekennzeichnet!(Warum auch immer)....



Die Deklarierung, sowie den Warenwert für den Zoll mußt du bei der Bestellung im Shop von UH wärend der Bestellabwicklung angeben;)
Da gibts extra eine Zeile für...."Gift" und 20 USD sind nur die Standarteinstellung die entsprechend den richtigem Wert geändert werden muß!!!

Gruß Sven

Thorsten Köhler
25.June.2008, 17:29
Nun Hans,

so einfach ist das nicht.
Da für das Steuerstrafrecht die allgemeinen Gesetze des Strafrecht gelten und im Steuerrecht, bzw. im 370AO nichts zum Thema Vorsatz und Fahrlässigkeit der Steuerverkürzung erklärt wird, bedeutet das vor allem eines.

Wenn das Ziel nicht die Steuerverkürzung ist, ist das auch keine Straftat, weil nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt wurde.

Vergleiche hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/AlkFahrlaessigkeit.htm#03

Hans
25.June.2008, 18:32
Wenn das Ziel nicht die Steuerverkürzung ist, ist das auch keine Straftat, weil nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt wurde.
Vergleiche hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AlkFahrlaessigkeit.htm#03Was, bitteschön, hat das mit "Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Alkoholtaten" zu tun?

Der größte Fehler der Menschen ist, sein Gegenüber für dümmer einzuschätzen, als sich selbst.

Wenn jemand € 350,- überweist und als Warenwert nur US$ 20 angibt und das auch noch als "Geschenksendung" deklariert.......für wie blöd hälst Du einen Richter, der das als Fahrlässigkeit auslegt?

Wenn man das dann auch noch stolz in einem Forum verbreitet, wird man vielleicht sehr bald merken, dass den buntesten und lautesten Vogel meist der ersten Pfeil trifft.
100.000 Volt im Oberarm sind eben keine Garantie dafür, dass 30cm höher das Licht angeht.

Gruß Hans

Thorsten Köhler
25.June.2008, 18:58
Hans,

auch wenn Du Schwierigkeiten hast, die Ähnlichkeit zu erkennen.

Vorsatz und Fahrlässigkeit werden im Strafrecht definiert.
Sie gelten dann für alle anderen Straftaten im StGb. Sogar für die Alkoholgeschichten.

Soweit ist das klar?

Da nun in der AO steht, das die Gesetze des StGb gelten, soweit in der AO nichts anderes bestimmt ist, gilt eben auch gerade dies:

§ 15 StGB
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Zweiter Abschnitt (Allgemeiner Teil) (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/stgb.html#gld2151)
Erster Titel (Die Tat) (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/stgb.html#gld2152)



Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.



Um das noch zu verdeutlichen.
Vorsatz:
Trinken in Fahrbereitschaft.
Ich weiss genau, das ich mich im Anschluss an das Besäufnis noch in die Karre setzen und nach Hause fahren werde.



Fahrlässigkeit:
Ich saufe bis der Arzt kommt und fahre noch schnell mit dem Auto das kurze Stück, obwohl ich an sich laufen wollte.




Zu den Ausführungen mit dem Geschenk und dem Warenwert wurde ja bereits die Sache mit der Voreinstellung erläutert.
Ist mir genau so gegangen und ich hab´s erst bemerkt, als ich mit den verzollten Sachen wieder daheim war.

Bevor nun wer denkt, ich hätte da den Zoll beschissen.
Die Jungs waren so clever und haben sich den Kontoauszug mitbringen lassen.

Das ärgerlichste an der Sache mit dem Zoll ist, dass das die Angelegenheit deutlich verzögert.

Mit der Post nach Deutschland, OK.
Dann Zoll Frankfurt. :(
Dann Zoll Krefeld. :mad:

Und erst dann in meinen Händen. :D

Hans
25.June.2008, 19:06
Thorsten, es wird nicht dadurch lauter, dass Du 22 Leerzeilen einfügst.:D
Am besten, Du vertrittst die Kollegen, die rechtskräftig verurteilt wurden, teilweise auch in 3. Instanz.
Hatten vermutlich alle schlechte Verteidiger - oder Ronald Schill als Richter. :mad:

Da Du leider keine Anwaltszulassung hast, kannst Du mich nicht verteidigen.
Deshalb gebe ich immer den korrekten Warenwert an. Nur deshalb. ;)

Gruß Hans

Thorsten Köhler
25.June.2008, 19:50
Und was ist dabei "herausgesprungen"?

Larger
26.June.2008, 15:50
In genau die gleiche Richtung gehen vergleichbare Threads in anderen Foren auch. Raus kommt am Ende dabei nichts.
Außer vielleicht bei manchem ein Einsehen, warum der Motor für 40$ in Weitost bei uns hier 80 Teuro kostet. Den ganzen Kram mit Zoll, diversen Zulassungen, Entsorgung uuun Gewährleistung/Garantie usw. hat nämlich der Importeur am Hals. Und nur aus Freundlichkeit gegenüber seinen Kunden macht er das auch nicht. Er will ja auch von was leben.

Heiko

Hans
26.June.2008, 18:55
.....Den ganzen Kram mit Zoll, diversen Zulassungen, Entsorgung und Gewährleistung/Garantie usw. hat nämlich der Importeur am Hals. Und nur aus Freundlichkeit gegenüber seinen Kunden macht er das auch nicht. Er will ja auch von was leben. So isses, Heiko,
und das soll er auch, ansonsten würde ihm schnell die Lust vergehen, den ganzen Behördenkram zu erledigen, Reklamationen zu bearbeiten und darüber hinaus bei den Herstellern noch Innovationen anzuregen und durchzusetzen. Dafür geht viel Zeit drauf, was der Kunde meist übersieht.

Gruß Hans

Hans-Dieter Otte
26.June.2008, 19:33
Hallo,

erst einmal verschnaufen. .....

was habe ich da losgetreten?
Ich hatte gedacht, ich frage einmal, da man immer wieder liest
... habe ich gekauft usw. alles prima...

Nur hatte ich am meisten Angst davor, wie bekommt der Händler sein Geld, bzw wie sicher ist des Transfer.

Das ich damit auch rechtliche Probleme habe, war mir nicht bewußt.

Also mein Resultat aus den diversen Antworten.
Lieber lass ich es.

Ich möchte mich aber herzlich bedanken bei den Leuten, die sich dafür, aber vorallem auch dagegen ausgesprochen haben.

Gruß
Hans-Dieter

Thorsten Köhler
26.June.2008, 19:40
@Hans

Ist es Dir vielleicht möglich mal was zum Strafmaß der Kumpel zu sagen?

Grüße
Thorsten

Hans
26.June.2008, 19:50
Thorsten, keine Ahnung, wie Du auf 22 Kumpel kommst.
Ich kenne drei Fälle, davon zwei schwebende Verfahren und eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen.
Nein, der möchte nicht genannt werden.

Gruß Hans