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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unglaublich - ich glaub ich wander aus !



Jan-Nicolas
30.November.2010, 16:12
Hallo zusammen,

Ich verlinke die Themen mal kommentarlos - weitere Erläuterungen brauchts da nicht. :bang

http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html

:doh:

JN

Wenn hier Schweizer mitlesen :
Wer hat einen Job für mich ? Sende euch gerne meine Bewerbungsunterlagen, bin universell einsetzbar obwohl ich studiert habe !

andirel
30.November.2010, 17:49
Tja, JN, das ist Deutschland "Live"...:doh:

kirschgruen
30.November.2010, 18:06
Ohje, raceboats-forum demnächst erst ab 18 Jahren!! (Oder erst ab 23:15 Uhr) Nicht das die epoxy schnüffelnde Jugend mit gewaltätigen porno Booten die Gewässer unsicher macht! :lol: (sind ja entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte hier)

Aber Spaß beiseite, den Betreibern von Internetseiten und besonders Foren wirds echt schwer gemacht.

Wir sind schon mächtig fortschrittlich hier in Deutschland ... muss man zugeben.

Meint ihr der Hans kann auch Jugendschutzbeauftragter? :p

Jan-Nicolas
30.November.2010, 18:13
Der Hans als Jugendschutzbeauftragter ? Nee, da rekrutiere ich am besten ne 50-jährige Mama irgendwo - das hat dann vor Gericht wenigstens insofern Stand, als daß ne 50-jährige Mama ... aber was red ich hier ...

Ich werde mich jetzt (ich hab ja sonst nichts zu tun), intensiv in diesen Gesetzgebungsdurchfall einlesen - immer im Bewußtsein, daß der weitere Onlinebetrieb von RC-Raceboats Abmahnanwälten und sonstigem Büttel ggfs. Tür und Tor öffnet). Ich habe ja schon einige Unterlassungsklagen und dergl. in den Jahren über mich ergehen lassen. Wenn allerdings aus dieser Gesetzesnovelle irgendwas kommt, wandere ich aus und mach den Laden zu. 100% !

Die Ansage an die Schweizer da oben ist KEIN Spaß !

JN

Jan-Nicolas
30.November.2010, 18:38
Kleine Einschätzung zum JMStV ... und der Kommentar von meinem Freund Felix von Leitner auf blog.fefe.de : "... Anwälte drücken sich ja üblicherweise eher zurückhaltend und vorsichtig aus, insofern ist das schon geradezu ein Schlag ins Gesicht, was dieser Kommentator schreibt."

http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet

was natürlich nichts an der Tatsache ändert, daß die Regelungen des JMStV ab 01.01.11 für jeden! Websitebetreiber zwingend sind !

JN

Sika
30.November.2010, 18:38
Wo ist das Problem?

1. Es müssen nur Seiten gekennzeichnet werden, die ab 12 freigegeben sind. Trifft das auf dieses Forum oder andere Rennbootseiten zu? Eher doch nein. Siehe: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

2. Und falls doch, wo ist das Problem eine Freigabekennzeichnung zentral in den Header der Seite zu setzen, so dass Jugendschutzprogramme diese auslesen können? Das reicht doch als Kennzeichung - oder sehe ich das falsch?

3. Und falls man doch einen Forumsberich ab 16 oder 18 einrichten möchte - was ich mir zum Thema Rennboote aber beim besten Willen nicht vorstellen kann - dann würde es reichen diesen nur für Forumsmitglieder freizugeben und bei der Registrierung die Freigabekennzeichnung in die Seite einzubauen.


Ihr habt euch wahrscheinlich noch nicht damit beschäftigt, wie man Kinder im Netz vor Dingen schützen kann, die sie nicht sehen sollen. Das ist gar nicht so einfach, aber ich möchte z.B. den 10/11 jährigen Kindern meiner Partnerin z.B. keinen Pornozugang freischalten oder den Zugriff auf Drogen oder Waffen erlauben - trotzdem sollen sie sich aber mit dem Internet beschäftigen können.

Für mich wird vieles im Internet zu lasch gehandhaft - Seiten mit Abo-Fallen gehören z.B. generell dicht gemacht. Wen nerven nicht die Spam-Emails? Und nicht zuletzt möchte man Kindern den Zugang zu vielen sinnvollen Dingen im Netz gewähren - aber trotzdem keine Angst haben, dass sie über Hardcore-Bilder stolpern. Und mal ganz ehrlich - nach 3 Klicks ist man bei den übelsten Dingen.

Ich finde es daher gut, dass man auch im Internet versucht normales Recht unzusetzen, welches ja außerhalb des Netzes auch gilt. Wird (oder bleibt) das Internet ein rechtsfreier Raum, dann hat es keine Chance zu überleben - oder unserer Gesellschaft überlebt das nicht. Zusammenleben in einer Demokratie beruht eben auf Normen und Regeln - Gesetzen. Die müssen dann eben überall gelten.

Jörg

Jan-Nicolas
30.November.2010, 18:50
Jörg, die Frage ist doch : Ist das Internet wirklich der propagierte "Rechtsfreie Raum" tatsächlich regelungswürdig ? Oder schiesst der Gesetzgeber durch das JMStV nicht weit über das Ziel hinaus ?

Fakt ist : Jeder Vertrag der mit einem Minderjährigen (um jetzt mal bei den Klingeltönen oder dergl. zu bleiben) ist faktisch unwirksam - da brauch es also keinerlei Regelung, das IST alles deFacto schon geregelt.
Und zum Thema "mit drei Clicks ....". Fakt ist doch, daß es sich bei der Regelung hier ausschließlich um Websites auf deutschem Grund handelt. Die Jungs bei YouXXXX.com und XXXhub.com und tubex.com und Co. lachen sich kaputt - hier zieht die Regelung nämlich nicht, weil die Site ausserhalb D betrieben wird.

Was für mich als Websitebetreiber an diesem JMStV das schlimmste ist : Ich muß die Kennzeichnung der Site (und wenn´s nach mir geht, ist RC-R komplett ab 0 Jahren freigegeben) theoretisch an jedem einzelnen Beitrag im Forum vornehmen. Nur, es gibt keine verbindliche Methode, dies zu tun ! Ein "Badge" auf der ersten Seite des CMS das alles abdeckt? Muß ich in die SEOs entsprechende Eintragungen machen ? Ausserdem : Muß ich die Site bei der FSM checken lassen um überhaupt eine Rechtssicherheit zu haben ?

Es ist die Angreifbarkeit die mich nervt. Schwammige gesetzliche Regelungen die mich ins Fadenkreuz von Abmahnwilligen bringen, weil eben NICHT gesagt wird, wie eine korrekte Klassifizierung anzubringen ist. Ich weiss schon jetzt was passiert ... meine Rechtschutzversicherung wird am dem 01.01.11 ne Menge Post von mir weitergeleitet bekommen ... von Anwälten die meinen, ich habe die Kennzeichnung nicht korrekt vorgenommen (unbeachtet der Tatsache, daß es keine Regelung gibt, was denn korrekt wäre !). DAS macht mir u.A. Zahnschmerzen ...

JN

P.S.: Tut mir leid daß ich hier so schwarzmale - aber das sind nunmal meine persönlichen Erfahrungen aus fast 10 Jahren RC-Raceboats

Sika
30.November.2010, 19:33
Ok, JN, aber das sind doch eigentlich ganz andere Themen:

1. Es geht dabei grundsätzlich um die Verantwortlichkeiten von Forenbetriebern (oder Betriebern jeglicher Art von Seiten, die Externe bearbeiten können) für die extern verfassten Beiträge. Das Thema gabs doch vor einigen Jahren schonmal - wie ist das damals ausgegangen?

2. Gesetzeswidrige Inhalte aus dem Ausland - ich habe kein Problem damit, wenn diese geblockt werden. Wenn es denn öffentlich ist, was blockiert wurde und von einem entsprechenden Gericht bestätigt wurde. Das wäre doch in Deutschland etwas anderes als in islamischen Staaten oder in China - ein gewissen Maß an Rechtsstaatlichkeit ist ja schon noch gewährleistet.

Jörg

P.S. Es regt sich ja nichtmal jemand auf, wenn bei Youtube Inhalte geblockt sind, nur weil Sony und Youtube für D eine Vereinbarung über die Verwendung von bestimmten Musiktiteln getroffen haben.

Jan-Nicolas
30.November.2010, 20:17
Hallo Jörg,

nun zu 1.)
Du hast recht - der JMStV in der alten Fassung hat hier bereits Regleungen getroffen - allerdings gab es hier einen Unterschied in der Beweislast ! Habe ich bislang nachrangig für die Inhalte in meinem Forum geradestehen müssen, muß ich nun bald nachweisen, daß ich aktiv - und nachweisbar (wie auch immer ich das nachweisen soll) präventiv und auch nachrangig gegen Inhalte die das JMStV betreffen, vorgehe. Es geht um diese Art der Beweislastumkehr die mir Sorgen macht. War in der Vergangenhheit jeder explizite Fall einzeln zu "verhandeln", haben wir jetzt die Situation daß ohne Verletzung einer Rechtspflicht bereits vorab eine Angreifbarkeit vorliegt. Soll heissen : Auch wenn keinerlei jugendgefährdende Inhalte vorhanden sind, muß ich Schutzmaßnahmen vorweisen und be-weisen damit mir niemand "ans Bein pinkeln" kann. Die neue Fassung des JMStV verlangt theoretisch daß ich jeden Beitrag hier bzgl. des Jugendschutzes bewerten und dafür geradestehen muß. Natürlich - es gibt eine Aussage bzgl. Beiträgen Dritter und daß diese ggfs. nur bei Kenntniserlangung entsprechend zu löschen sind usw. aber nochmal : Was, wann und wie genau zu tun ist, ist schwammig oder garnicht reglmentiert - und öffnet damit Denunzianten Tür und Tor.
Ich bedenke hier nur Beiträge wie zum Beispiel das Youtube-Video aus Indien das hier vor Monaten mal gepostet wurde - wo dieser arme Mensch auf eine, Zugwaggon steht und an die Hochspannungsleitung fasst. Natürlich haben wir (Hans insbesondere) diesen Link sofort gelöscht - aber auch uns kann einmal so etwas durchrutschen ... und in diesem Moment genau dazu führen, daß ICH in diesem Fall nachweisen muß, daß ich meinen Auflagen bzgl. Jugendschutz nachgekommen bin. Wie soll ich das bewerkstelligen ?

2.) Gesetzwidrige Inhalte aus dem Ausland ...
Nun, da liegen wir gedanklich doch ein Stück auseinander.
Meine Meinung : Jeder der einen Vertrag mit einem Onlineprovider abschliesst, muß volljährig sein (sonst könnte er ja keine Verträge schliessen). Wenn er also nun SEINE Zugang jemandem zugänglich macht, dann hat auch ER dafür zu sorgen, daß solche Inhalte es nicht bis zu den schutzwürdigen Kindern schaffen. Merke : Wenn ich mit einem 12-jährigen an der Hand durch die Hamburger Herbertstrasse marschiere, bekomme ICH den Ärger mit dem Jugendschutz ... und nicht etwas die Damen die im Fenster stehend ihre Dienste anbieten. Genau andersherum aber formuliert es der JMStV ... hier müssen die Damen des Gewerbes (im übertragenen Sinne also die Foren- und Blogbetreiber) sicherstellen, daß der 12-jährige nichts zu sehen bekommt was ihn in seiner Entwicklung beeinflussen könnte.
Und damit schliesst sich der Kreis. Die Verantwortung wird abgewälzt auf die "Damen" die nachweislich !!! (und genau dieser Nachweis kann weder im horizontalen Gewerbe, noch ... übertragen jetzt ... als Forenbetreiber erbracht werden - noch ist der Nachweis im Gesetz geregelt) dafür zu sorgen haben, daß kein minderjähriger sonstwas von ihnen zu sehen bekommt.
Sorry ... Jugendschutz hin- und her ... aber so geht es einfach nicht. Hier passiert gerade eine generelle Kriminalisierung aller Foren- Blog und SocialNetwork-Betreiber auf einer rechtlichen Grundlage die so dermassen schwammig ist, daß man mittlerweile mit eineinhalb Beinen im Knast steht (und nicht nur mit Einem ... wie es bis zum 31.12.2010 der Fall sein wird).

Und zu Deinem P.S.: Doch ... zumindest ICH rege mich darüber auf. Solche Beispiele sind zum Beispiel dem kranken Geschäftsmodell der GEMA geschuldet, die inzwischen garantiert nicht mehr zum Schutze des geistigen Eigentums der Rechteinhaber agiert ... Beispiele gefällig ? Gern :

http://www.derwesten.de/staedte/kreis-mettmann/Martins-Umzug-in-Monheim-hat-teures-Nachspiel-id3987473.html
oder
http://www.an-online.de/lokales/aachen-detail-an/1469665?_link=&skip=&_g=Weihnachtsmarkt-Stille-statt-Stille-Nacht.html

... und genau deser Laden sorgt dafür, daß ich nicht alle Youtube-Feeds zu sehen bekomme, die ich will! Auch wenn das vermeintlich illegale (wer legt das eigentlich festwas illegal ist und was nicht ?) Inhalte aus dem Ausland sind ... ICH möchte die gerne sehen ohne daß ich meinen Aufenthaltsort ggü. Youtube faken muß ...

JN

CrunchiX
30.November.2010, 20:21
In den 11 Monaten in Saudi habe ich durchaus üben können die Zensur umzugehen :(.

Das Problem ist dass sich alles in diese Richtung bewegt. Wenn die es wenigstens offiziell so nennen würden wie in Saudi, China ... dann wüsste man wenigstens, dass ich einfach ne VPN in ein freies Land aufbauen muss...

Kannst du nicht einfach alles ab 18 kennzeichnen und die Inhalte nur für eingeloggte erlauben?

Jan-Nicolas
30.November.2010, 20:27
In den 11 Monaten in Saudi habe ich durchaus üben können die Zensur umzugehen :(.

Das Problem ist dass sich alles in diese Richtung bewegt. Wenn die es wenigstens offiziell so nennen würden wie in Saudi, China ... dann wüsste man wenigstens, dass ich einfach ne VPN in ein freies Land aufbauen muss...

Kannst du nicht einfach alles ab 18 kennzeichnen und die Inhalte nur für eingeloggte erlauben?

Ich werde das Thema in jedem Fall intensiv mit ein paar Rechtsexperten diskutieren. Mal sehen worauf das hinausläuft ...

JN

Sika
30.November.2010, 20:53
JN, bezgl. des Videos von dem armen Inder (kenne ich auch - hab als Erwachsener schon schlecht nach geschlafen) - ist das nicht in der Verantwortlichkeit von Youtube - als Hoster der Vidoes?

Aus gesetzlicher Sicht ist es für dich doch ausreichend, wenn du den Link innerhalb einer Frist ab Bekanntwerden löschst und grundsätzlich die Benutzer des Forums explizit aufforderst so etwas zu unterlassen. Wäre das nicht ausreichend, dann müßten tatsächlich alle Foren und Netzwerke dicht machen - was ich als Ende des Internets bezeichne.

Bzgl. den Damen auf der Herbersstr oder drum herum: wenn die Damen da nur leicht bekleidet stehen, dann ist das doch noch nicht jugendgefährdend - sowas sieht man in jedem Freibad. Wenn die nun aber im Schaufenster rumpoppen (tun die das?) dann gabs zumindest vor 25 Jahren (als ich mal mit der Schule in Hamburg war) dort einen Bretterzaun als Absperrung. Genauso kommt auch nicht jedes Kind in eine Strip-Bar rein.

Das ist im Internet aber anders - da bekommt JEDER Zugang zu den übelsten Dingen. Nur das soll verhindert werden. Und ich weiß nicht, ob die die Doku im Fernsehen gesehen hast, wo sich Perverse in Jugend-Netzwerken rumtreiben. Hallo?

Es geht hier um die Frage - will man das Internet grundsätzlich für Jugendliche zugänglich machen bzw. erhalten? Nur weil die Kriminellen sich dort ungeschützt rumtreiben wollen und man das nicht in den Griff bekommt?

Falls man die jugendgefährdenden Inhalte nicht blocken kann, dann muß man als Erziehungsberechtigter entweder immer dabei sitzen (geht kaum) oder den Kindern den Zugang komplett verbieten - und das wäre aus meiner Sicht eben eine Bankrotterklärung gegenüber den Kriminellern dieser Welt.

Natürlich hast du aber recht, dass man so ein Gesetzt vernünftig und präzise formulieren muß. Und auch da geben ich dir recht - das scheint in vielen Fällen entweder nicht der Wille der Politik zu sein oder die Politiker sind tatsächlich unfähig (siehe auch Winterreifenpflicht - an sich gut, aber sowas von schwammig formuliert, dass es absurd ist).

Naja, ich habe mal vor vielen Jahren beschlossen, dass wir als IDC kein Forum betrieben. Das war wohl eine weise Entscheidung ;-). Von daher, danke, dass du dir diesen Stress antust.

Jörg

Sika
30.November.2010, 21:26
JN, folge doch mal dem Link von oben und lies mal etwa ab der Mitte:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Ich denke man muß das alles nicht überbewerten.

Jörg

MathiasMxxx
1.December.2010, 13:22
ich sehe in der Vorabfassung überhaupt keinen Punkt, wo du rechtlich angreifbar sein solltest... Daher würde ich wirklich warten, bis das Gesetz draußen ist.

Außerdem haben 14 Mio. de Domains das gleiche Problem.

Sollte sich wirklich was tun, in dem wahrscheinlichen Sinne das du einer bist, der Opfer einer (Massen)abmahnung wurde, setzte das Forum auf "lesbar nur für Mitglieder" und wartest was sich tut...

Dennoch habe ich grundsätzlich ein Vertrauen in die Jugendschutzarbeit die hier geleistet wird und das wird auch jedes Gericht so sehen.

Aber zunächst werden ganz sicher erstmal andere Webseiten rausgepickt. Von daher würde ich erstmal abwarten was rechtlich bei denen rauskam.

Hans
1.December.2010, 23:07
Der Hans als Jugendschutzbeauftragter ? Nee, da rekrutiere ich am besten ne 50-jährige Mama irgendwo - das hat dann vor Gericht wenigstens insofern Stand, als daß ne 50-jährige Mama ... aber was red ich hier ...
So fängt das an: Selbstgespräche mit Fragestellungen. :laugh:

Im Ernst; hab gerade ZAPP gesehen und gleich mal nachgeblättert.
Hier ist der ganze Stuss kurz und zapp ähh knapp beschrieben: Klick (http://zapp.blog.ndr.de/2010/12/01/jugendmedienschutzgesetz/)

Der entscheidende Passus steht im vorletzten Absatz:

Und bietet das Gesetz paradiesische Expansionsmöglichkeiten für Abmahnanwälte?
Nein. Denn für Regelverletzungen sind einzig und allen die Landesmedienanstalten zuständig. Tja Jan, is nix mit Schweiz. Man muss ja auch nicht unbedingt neben seinem Konto und Schließfach wohnen. :D

Gruß Hans

scooney
3.December.2010, 11:39
Für mich is das totaler blödsinn, ICH weiss ganz genau wo unser junior wann im netz surft, und Seiten auf denen er nix zu suchen hat da kommt er auch nicht hin, er weiss aber auch genau warum er da nicht hin kommt...

in meinen augen liegt die verantwortung hier im bereich der erziehungsberechtigten, und nicht bei den websitebetreibern...

gruss
stefan

Abgesoffen
15.December.2010, 13:21
http://www.ngz-online.de/politik/deutschland/Jugendmedienschutz-steht-vor-dem-Aus_aid_942524.html

Aufatmen ! ? ! ?

Hans
15.December.2010, 14:06
Ich weiß noch nicht, ob Aufatmen angebracht ist.
Inzwischen bin ich nach Schriftverkehr mit VZLog auch etwas schlauer geworden. Die Jungs teilten mir mit:

Die Aussage "Für Regelverletzungen sind einzig und allein die Landesmedienanstalten zuständig." ist leider nur teilweise korrekt, auch wenn das von der FSM anders dargestellt wird, die allerdings zu den größten Gewinnern des neuen JMStV zählt und mit ihrer hervorragenden Pressearbeit diese Aussage verbreitet hat. Tatsächlich können die Bußgelder nach JMStV nur durch die Landesmedienanstalten, die KJM und ihren kommerzieller Ableger jugendschutz.net GmbH auferlegt werden (wobei jugendschutz.net für die KJM die Ermittlung und Beweissicherung durchführt).

Was von der FSM und den Landesmedienanstalten verschwiegen wird ist, dass auch andere Gesetze und Verordnungen vom JMStV und seiner Einhaltung berührt werden. Insbesondere ist hier nach mehreren im Auftrag verschiedener Landesregierungen angefertigten Gutachten das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb zu nennen, welches immer dann greift, wenn ein Wirtschaftsakteuer sich durch Verstoß gegen anderer Gesetze oder Verordnungen einen Wettbewerbsvorteil erlangt. Wenn wir als werbefinanziertes Blog uns nach JMStV falsch verhalten, kann jeder unserer Mitbewerber (in unserem Fall jeder Person, die Werbeflächen im Internet verkauft oder diese versucht) uns per kostenpflichtiger Abmahnung dazu auffordern dies zu ändern und hat anderen falls Anspruch auf Schadenersatz. Dass sogar die ansonsten sorgfältig recherchierenden Leute von Zapp sich haben täuschen lassen, hätte ich nicht erwartet.
Man lernt nie aus.

Gruß Hans

Jan-Nicolas
16.December.2010, 16:41
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Novellierung-endgueltig-gescheitert-1154880.html

... wobei es also eigentlich nicht um die Sache an sich ging ... :rolleyes:

JN

Ch.Lucas
22.December.2010, 21:53
Hallo Jan,
ich schreib auch ab und an in dem Slotracer Forum , www.freeslotter.de . Dort steht unter jeden Beitrag ,den ein User verfast hat der nachfolgende Text," Der Betreiber und die Moderatoren von freeslotter.de distanzieren sich hiermit ausdrücklich von dem von Happy Amps am Heute, um 17:58 Uhr verfassten Beitrag.
Sollte dieser Beitrag in irgendeiner Form Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung " . Könnte so ein Text nicht auch Dich befreien.

Black
23.December.2010, 01:18
ach ist doch alles quatsch
deutschland hat schon lange kein sinnloses gesetz veröffentlicht und das wollte es dann jetzt nachholen aber was will man machen. das mit dem jugendschutz ist ja keine schlechte idee aber sind für sowas nicht eigendlich die Eltern zuständig. die haben doch die pflicht und meiner meinung nach sollen sie auch dann dafür belangt werden. ich finde es jedenfalls über dieses gesetz:thumbdown: